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Auf dem Weg zur Klimaneutralität – Wettbewerb für Vorreiter-Kommunen aus Baden-Württemberg

Ziel des hier ausgelobten Wettbewerbs ist die Förderung von vier Kommunen unterschiedlicher Größe, die glaubwürdig, konsequent und nachvollziehbar bis zum Jahr 2035 bezogen auf den Endenergieeinsatz das Ziel der Klimaneutralität für ihre Gesamtgemarkung erreichen wollen.

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), KEA-BW

Internet

Wettbewerb Klimaneutralität

Antragsteller

Kommunen

Förderungen

Nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (§ 4) will das Land die Gesamttreibhausgasemissionen schrittweise verringern und bis zum Jahr 2040 Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. Die Kommunen sind in diesem Prozess zentrale und wichtige Mitstreiterinnen. Um ambitionierte Vorreiter weiter zu unterstützen und ihre Maßnahmen auf andere Kommunen zu übertragen, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg den Kommunen-Wettbewerb "Auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2035" ins Leben gerufen. Ziel des Wettbewerbs ist die Förderung von vier Kommunen unterschiedlicher Größe, die glaubwürdig, konsequent und nachvollziehbar bis zum Jahr 2035 bezogen auf den Endenergieeinsatz das Ziel der Klimaneutralität für ihre Gesamt­gemarkung erreichen wollen. Bewerben konnten sich Kommunen, die am Klimaschutzpakt teilnehmen, ein Klimaschutzkonzept besitzen oder mit dem European Energy Award (eea) zertifiziert sind. Die auf drei Jahre angelegte Wettbewerbs-Förderung bildet die Grundlage für die weitere und konsequente Umsetzung der eingereichten Klimaneutralitätskonzepte.

Die Gewinner wurden am 4. April 2023 offiziell bekannt gegeben. Gekürt wurden der Landkreis Calw sowie die Städte Freiburg, Ludwigsburg, Denzlingen. Für die ausgewählten Kommunen stellt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ab November 2023 Förder­mittel in Höhe von rund 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Diese werden für die Etablierung und Umsetzung entsprechender Aktivitäten und Maßnahmen eingesetzt werden. Angesichts der bereits bestehenden Aktivitäten der Preisträger im Feld liegt ein besonderes Augenmerk auf der Entwicklung und Umsetzung bisher wenig erprobter und deutlich beschleunigend wirkender Maßnahmen.

Förderhöhe

Für die ausgewählten Kommunen stellt das Land bis November 2026 Förder­mittel wie folgt zur Verfügung:
- Größenklasse A (bis 20.000 EW): bis 0,5 Mio. € (Stadt Denzlingen)
- Größenklasse B (bis 100.000 EW): bis 2,0 Mio. € (Stadt Ludwigsburg)
- Größenklasse C (> 100.000 EW): bis 4,0 Mio. € (Stadt Freiburg)
- Größenklasse D (Landkreis): bis 5,0 Mio. € (Landkreis Calw)

Die ausgewählten Kommunen werden bis zum Zieljahr auf ihrem weiteren Weg medial und öffentlichkeitswirksam durch das Umweltministerium und die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA BW) begleitet. Die erreichten Fortschritte auf dem Weg zur Klimaneutralität werden von der jeweiligen Kommune regelmäßig bis zum Jahr 2035 sowohl qualitativ als auch quantitativ (THG-Emissionen) verfolgt und transparent gemacht. Die vier ausgewählten Kommunen sollen dabei in Baden-Württemberg wie auch über die Landesgrenzen hinaus als Vorreiter und Vorbilder wahrgenommen werden und wirken.

Fristen

Der Auswahlprozess ist abgeschlossen. Die Gewinner sind der Landkreis Calw und die Städte Freiburg, Ludwigsburg und Denzlingen.
(Laufzeit: 20.11.2023 bis 19.11.2026)

DokumenteAusschreibung „Auf dem Weg zur Klimaneutralität“ – Wettbewerb für Vorreiter-Kommunen aus Baden-Württemberg

Verwandte Suchbegriffe

Modellkommunen, Klimawirkung, Dekarbonisierung, CO2-Neutralität, Push-Maßnahmen, Personal, Gebäudesanierung