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Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ geht dieses Jahr an Karlsruhe, Offenburg, Mannheim und Bad Säckingen

Radfahrer auf einem Fahrradweg

Bild: KEA-BW/ Ellen Wurster

Staatssekretärin Elke Zimmer hat auf der Fachtagung der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFK) am 11. November 2022 in Stuttgart die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ an vier Städte verliehen. Karlsruhe und Offenburg konnten sich bereits zum dritten Mal in Folge über die Auszeichnung freuen. Mannheim erhielt die Auszeichnung zum zweiten Mal und Bad Säckingen erstmalig. Damit sind nun insgesamt zehn Städte und drei Landkreise vom Land als fahrradfreundliche Kommunen ausgezeichnet.

Mit dem Zertifikat „Fahrradfreundliche Kommune“ werden seit 2011 Städte, Gemeinden und Landkreise mit einer vorbildlichen Radverkehrsförderung ausgezeichnet. Seit 2020 erfolgt die differenzierte Vergabe im Gold-, Silber- oder Bronze-Status. Voraussetzung für eine Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune“ ist die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW). Die antragstellenstellenden Kommunen müssen die antragstellenden Kommunen unter anderem konkrete konzeptionelle Grundlagen, eine gut entwickelte Infrastruktur sowie Aktivitäten im Bereich Kommunikation und Verkehrssicherheit nachweisen. Darüber hinaus fließt die Ausstattung der Radverkehrsförderung mit Geld und Personal in die Bewertung ein.

Weitere Informationen zur Auszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ finden Sie hier.