Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) |
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Antragsteller | Kommunale Behörden, Landesbehörden und Landesbeteiligungen in Landesbesitz, Unternehmen, andere nicht wirtschaftlich tätige Organisationen; die Bagatellgrenze für Kleinst- und kleine Unternehmen ist auf 2.000 Euro gesenkt. |
Förderungen | Untersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Personen- und Straßengüterverkehrs von und zu Betriebs- bzw. Behördenstandorten, inkl. Investitionen in Einrichtungen, Anlagen, Gebäuden und Fahrzeugen. |
Förderhöhe | i. d. R. max. 50 Prozent für kommunale Behörden sowie für Unternehmen und max. 70 % für Landeseinrichtungen; für Studien, Expertisen und Gutachten bis zu 70 bzw. 80 Prozent. Bei einer mehrjährigen Projektlaufzeit ist anzugeben, in welcher Höhe die beantragte Fördersumme pro Kalenderjahr abgerufen wird. Bis zur Vorlage des Schlussverwendungsnachweises werden max. 90 Prozent der bewilligten Mittel ausbezahlt. |
Fristen | Die neuen Förderrichtlinien sind seit 1. April 2022 in Kraft. Sie gelten bis zum 31. Dezember 2024. Die Förderrichtlinien zum Förderprogramm B²MM werden momentan überarbeitet. |