Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank |
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Antragsteller | Kommunen, Verkehrsunternehmen, Vereine |
Fördergegenstand | Gefördert wird die Beschaffung von Bürgerbussen unterschiedlicher Fahrzeugtypen und Antriebsarten (batterieelektisch, Brennstoffzelle, Oberleitung, sonstige Antriebsarten). |
Förderhöhe | i. d. R. 75 Prozent (mittlerer und große Unternehmen) bzw. 80 Prozent (Kleinunternehmen) der umweltschutzbezogenen Investitionsmehrkosten; bei sonstigen Antreibsarten max. 40.000 € für neue Niederflurbusse (gebraucht: max. 25 %, bis 15.000 €) bzw. 20.000 € für sonstige neue und barrierefreie Busse (gebraucht: max. 25 %, bis 10.000 €) Hinweis: Zur Unterstützung einer möglichst schnellen Umstellung der in Baden-Württemberg eingesetzten Fahrzeuge auf emissionsarme Antriebsformen wird die Beihilfeintensität beginnend ab dem Förderjahr 2025 jährlich um 5 Prozentpunkte abschmelzen. |
Fristen | Förderanträge können jährlich bis zum 31. Oktober (Antragszeitraum) gestellt werden. Die Antragstellung ist zugleich auch die Anmeldung zum Busprogramm. |