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Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Gewährt werden Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung von Bestandsgebäuden. Neben der Investition selbst werden auch Fachplanung und Baubegleitung unterstützt.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), KfW Bankengruppe

Internet

BEG EM (BAFA)

BEG EM (KfW)

Antragsteller

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Förderungen

Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden:
1. Gebäudehülle: Dämmung, Austausch von Fenstern und Türen, sommerlicher Wärmeschutz
2. Anlagentechnik (außer Heizung): Lüftungsanlagen, Smart-Home-Systeme (nur Wohngebäude), Gebäudeautomatisierung (nur NWG), Kältetechnik (nur NWG) und Beleuchtung (nur NWG)
3. Wärmeerzeugung: Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen, Solarkollektoren, EE-Hybridheizungen, innovative regenerative Systeme (mindestens 80 % der Gebäudeheizlast), stationäre Brennstoffzellenheizungen, Mehrkosten für eine 100 % wasserstofffähige Gasheizung, Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik nach einem Heizungsdefekt, Gebäudenetze und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
4a. Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung
4b. Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung
5. Fachplanung und Baubegleitung

Hinweis: Materialkosten bei Eigenleistungen können mit gefördert werden.

Fördervoraussetzung

- Investitionsvorhaben auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
- Die geförderte Maßnahme trägt zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes bei
- Die geförderten Anlagen oder durch die Einzelmaßnahme energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto.
- Besondere Fördervoraussetzungen gelten zudem für Contractoren.
- Geförderte Gebäudenetze müssen zu mind. 65 % mit erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Die Errichtung von Gebäudenetzen muss immer durch eine/n Energieeffizienz-Experten/in begleitet werden.

Förderhöhe

1. bis 5.: Zuschüsse bezogen auf die förderfähigen Kosten (bei Nichtwohngebäuden beim Heizungstausch < 150 m2 NGF: max. 30 000 €; < 400 m2 NGF: max. 200 € / m2; bis 1.000 m2 NGF: zusätzlich 120 € / m2; ab 1.000 m2 NGF: zusätzlich 80 € / m2; bei 1.,2. und 4a bei Nichtwohngebäuden max. 500 € / m2 NGF jährlich; bis zu 60.000 € pro Wohneinheit für Wohngebäude); entsprechend werden Zuschüsse von 15 % gewährt für 1., 2. u. 4a. (ggf. zzgl. Bonus in Höhe von 5 % bei Vorliegen eines geförderten Sanierungsfahrplans), Zuschüsse von 50 % für 4b, Zuschüsse von 30 % + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 30 % Einkommens-Bonus + 5 % Wärmepumpen-Bonus für 3. (gedeckelt auf max. 70 %, Klimageschwindigkeits-Bonus für den Austausch u.a. eines Gas- oder Biomassekessels (> 20 Jahre) oder Ölkessels, Einkommens-Bonus für zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 €, Wärmepumpen-Bonus für Erdreich- oder Grundwasser-Wärmepumpen oder natürliches Kältemittel) gewährt, pauschaler Zuschlag von 2.500 € für emissionsarme Biomasseheizungen.  5.: Förderquote von 50 % bei förderfähigen Kosten von bis zu 5 € pro m² Nettogrundfläche und max. 20.000 € für Nichtwohngebäude, max. 5000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser max. 2000 € pro Wohneinheit, max. 20.000 €.

Kumulierung: mit der steuerlichen Förderung ausgeschlossen, mit KWKG zulässig, jedoch bis max. 60 %.
Sanierungsmaßnahmen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken (bis 2 WE) genutzten Gebäuden können alternativ zur BEG-Förderung steuerlich geltend gemacht werden.

Steuerliche Förderung

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken (bis 2 WE) genutzten Gebäuden (§ 35c EStG):

Sanierungsmaßnahmen, die den Standards der BEG-Einzelmaßnahmen entsprechen, können alternativ zur Förderung steuerlich geltend gemacht, also von der Steuer abgesetzt werden. Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in einem Steckbrief bereitgestellt:

Steckbrief steuerliche Förderung

Fristen

keine Fristen; Anträge für neue Heizungen sowie den Anschluss an Gebäude- und Wärmenetze sind bei der KfW zu stellen; Anträge für Umbau, Errichtung und Erweiterung von Gebäudenetzten und alle anderen Anträge sind beim BAFA zu stellen; Geltungsdauer bis 31.12.2030

Dokumente

Richtlinie BEG EM vom 21.12.2023

Mustervortrag Zukunft Altbau