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Daten Förderdatenbank

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Gewährt werden Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung von Bestandsgebäuden. Neben der Investition selbst werden auch Fachplanung und Baubegleitung unterstützt.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Internet

BEG EM

Antragsteller

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisa-
tionen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.

Förderungen

Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden:
1. Gebäudehülle: Dämmung, Austausch von Fenstern und Türen, sommerlicher Wärmeschutz
2. Anlagentechnik (außer Heizung): Lüftung, Smart-Home-Systeme (nur Wohngebäude), Gebäudeautomatisierung (nur NWG), Kältetechnik (nur NWG) und Beleuchtung (nur NWG)
3. Wärmeerzeugung:  Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen, Solarkollektoren, EE-Hybridheizungen, innovative regenerative Systeme (mindestens 80 % der Gebäudeheizlast), stationäre Brennstoffzellenheizungen, Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik nach einem Heizungsdefekt, Gebäudenetze/Wärmenetze und Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz
4. Visualisierung des Ertrags erneuerbarer Energien
5. Heizungsoptimierung
6. Fachplanung und Baubegleitung

Hinweis: Materialkosten bei Eigenleistungen können mit gefördert werden.

Fördervoraussetzung

- Investitionsvorhaben auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
- Die geförderte Maßnahme trägt zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes bei
- Die geförderten Anlagen oder durch die Einzelmaßnahme energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto (1. bis 3.) bzw. 300 Euro brutto (bei 5.).
- Besondere Fördervoraussetzungen gelten zudem für Contractoren.
- Geförderte Gebäudenetze müssen zu mind. 65 % mit erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Die Errichtung von Gebäudenetzen muss immer durch eine/n Energieeffizienz-Experten/in begleitet werden.

Förderhöhe

1. bis 5.: Zuschüsse bezogen auf die förderfähigen Kosten (bis 1.000 € pro m² Nettogrundfläche und max. 5 Mio. €); entsprechend werden Zuschüsse von 15 % (1., 2. u. 5.; hier zudem Bonus, wenn ein integrierter Sanierungsfahrplan besteht) bzw. zwischen 10 und 25 % gewährt (3. u. 4; ggf. zzgl. 10 % Austauschprämie bei Ausbau eines Ölkessels (unabhängig vom Alter) oder Gaskessels (älter als 20 Jahre) und 5 % Wärmepumpen-Bonus). Gebäudenetze: abhängig vom Biomasseanteil 20 % (max. 75 % Biomasse), 25 % (max. 25 % Biomasse) oder 30 % (ohne Biomasse). Zuschuss beim Anschluss an ein Gebäudenetz 25 %; an ein Wärmenetz bei 30 %.

6.: Förderquote von 50 % bei förderfähigen Kosten von bis zu 5 € pro m² Nettogrundfläche und max. 20.000 €

Kumulierung: mit dem EEG und der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung ausgeschlossen, mit KWKG zulässig, jedoch in Summe max. 60 %

Steuerliche Förderung

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken (bis 2 WE) genutzten Gebäuden (§ 35c EStG):

Sanierungsmaßnahmen, die den Standards der BEG-Einzelmaßnahmen entsprechen, können alternativ zur Förderung steuerlich geltend gemacht, also von der Steuer abgesetzt werden. Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in einem Steckbrief bereitgestellt:

Steckbrief steuerliche Förderung

Fristen

keine Fristen; Anträge sind beim BAFA zu stellen; Geltungsdauer bis 31.12.2030

Dokumente

Richtlinie BEG EM vom 9.12.2022