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Daten Förderdatenbank

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Der Programmteil für Nichtwohngebäude zielt auf den Neubau oder die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, einschließlich der Fachplanung und Baubegleitung sowie einer Zertifizierung als "Nachhaltiges Gebäude".

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW Bankengruppe

Internet

BEG NWG

Antragsteller

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisa-
tionen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Nichtwohngebäuden.

Förderungen

1. Neubau oder Ersterwerb eines KfW Effizienzgebäudes 40 (nur noch NH)
2. Sanierung zu einem Effizienzgebäude Denkmal, 70, 55 und 40
3a. Fachplanung und Baubegleitung (durch bei der dena gelistete/n Energieeffizienz-Experten/-in)
3b. Zertifizierungen gemäß dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“
(mit den Zusätzen EE – bei mehr als 65 % erneuerbare Wärme und Kälte aus EE und/oder unvermeidbarer Abwärme – bzw. NH – bei Erreichen eines Nachhaltigkeitszertifikats – werden die Effizienzhausstufen weiter differenziert)

Förderhöhe

1. u. 2.: Zuschüsse (nur noch für kommunale Antragsteller, max. 4 Mio. €) oder Darlehen (bis 100 %) bezogen auf die förderfähigen Kosten (bis 2.000 € pro m² Nettogrundfläche, max. 10 Mio. €); entsprechend werden Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse bis 5 % (Neubau KfW 40 NH, für Kommunen in der Zuschussförderung bis 12,5 %) bzw. bis 25 % (Sanierung KfW 40 EE oder NH, für Kommunen in der Zuschussförderung bis 40 %) gewährt; Bonus für Worst Performing Buildings in Höhe von 10 %, wenn diese auf das Niveau EH 40, EH 55 oder EH 70 saniert werden. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE- oder NH-Klasse. Eigenleistungen (Materialkosten) können ebenfalls gefördert werden. Anlagen zur Stromversorgung wie Photo­voltaik oder Wind­kraft sowie Strom­speicher werden nicht mehr gefördert.

3a und 3b.: Förderquote von 50 % bei förderfähigen Kosten von jeweils bis 10 € pro m² Nettogrundfläche und max. 40.000 €

Kumulierung: mit EEG und BEG EM ausgeschlossen, mit KWKG zulässig, jedoch in Summe max. 60 %, für kommunale Antragsteller bis 90 %.

Fristen

keine Fristen; alle Anträge sind bei der KfW zu stellen; Geltungsdauer bis 31.12.2030.

Dokumente

Richtlinie BEG NWG vom 9.12.2022

Verwandte Suchbegriffe

erneuerbare Energien