Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW Bankengruppe |
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Antragsteller | Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisa- |
Förderungen | 1. Neubau oder Ersterwerb eines KfW Effizienzgebäudes 40 (nur noch NH) |
Förderhöhe | 1. u. 2.: Zuschüsse (nur noch für kommunale Antragsteller, max. 4 Mio. €) oder Darlehen (bis 100 %) bezogen auf die förderfähigen Kosten (bis 2.000 € pro m² Nettogrundfläche, max. 10 Mio. €); entsprechend werden Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse bis 5 % (Neubau KfW 40 NH, für Kommunen in der Zuschussförderung bis 12,5 %) bzw. bis 25 % (Sanierung KfW 40 EE oder NH, für Kommunen in der Zuschussförderung bis 40 %) gewährt; Bonus für Worst Performing Buildings in Höhe von 10 %, wenn diese auf das Niveau EH 40, EH 55 oder EH 70 saniert werden. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE- oder NH-Klasse. Eigenleistungen (Materialkosten) können ebenfalls gefördert werden. Anlagen zur Stromversorgung wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert. 3a und 3b.: Förderquote von 50 % bei förderfähigen Kosten von jeweils bis 10 € pro m² Nettogrundfläche und max. 40.000 € Kumulierung: mit EEG und BEG EM ausgeschlossen, mit KWKG zulässig, jedoch in Summe max. 60 %, für kommunale Antragsteller bis 90 %. |
Fristen | keine Fristen; alle Anträge sind bei der KfW zu stellen; Geltungsdauer bis 31.12.2030. |
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Verwandte Suchbegriffe | erneuerbare Energien |