Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW Bankengruppe |
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Antragsteller | Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige |
Förderungen | 1. Neubau oder Ersterwerb KfW Effizienzhaus 40 (nur noch NH) 2. Sanierung zu einem Effizienzhaus Denkmal, 85, 70, 55 oder 40 3a. Fachplanung und Baubegleitung 3b. Zertifizierungen gemäß dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (mit den Zusätzen EE – bei mehr als 55 % erneuerbare Wärme und Kälte aus EE und/oder unvermeidbarer Abwärme – bzw. NH – bei Erreichen eines Nachhaltigkeitszertifikats – werden die Effizienzhausstufen weiter differenziert) |
Förderhöhe | 1. u. 2.: entweder Zuschüsse (nur noch für kommunale Antragsteller) oder Darlehen (bis 100 %) bezogen auf die förderfähigen Kosten (Neubau bis 120.000 € pro Wohneinheit, Sanierung bis 150.000 €); entsprechend werden Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse bis 5 % (Neubau KfW 40 NH, für Kommunen in der Zuschussförderung bis 12,5 %) bzw. bis 25 % (Sanierung KfW 40 EE oder NH, für Kommunen in der Zuschussförderung bis 40 %) gewährt; Bonus für Worst Performing Buildings in Höhe von 10 % (für EH 40, EH 55 oder EH 70; kumulierbar mit EE- oder NH-Klasse). Weiterer Bonus in Höhe von 15 % für serielle Sanierung (vorgefertigte Bauelemente) auf das Niveau EH 40 oder EH 55. Eigenleistungen (Materialkosten) können ebenfalls gefördert werden. Anlagen zur Stromversorgung wie Photovoltaik oder Windkraft sowie Stromspeicher werden nicht mehr gefördert. Kumulierung: mit EEG und BEG EM ausgeschlossen, mit KWKG zulässig, jedoch in Summe max. 60 %; für kommunale Antragsteller bis 90 %. |
Fristen | keine Fristen; alle Anträge sind bei der KfW zu stellen; Geltungsdauer bis 31.12.2030. |
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Verwandte Suchbegriffe | erneuerbare Energien |