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Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Gefördert werden im ersten Modul Machbarkeitsstudien und Transformationspläne für Wärmenetzsysteme zur Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten. Im zweiten Modul kann die Realisierung eines modellhaften Wärmenetzes bezuschusst werden. Ein drittes Modul betrifft Einzelmaßnahmen.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Internet

BEW

Antragsteller

Unternehmen nach BGB §14, Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine und eingetragene Genossenschaften; Contractoren (unter Voraussetzungen und Verpflichtungen gem. Richtlinie)

Förderungen

Modul 1. Machbarkeitsstudien und Transformationspläne
Modul 2. Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze (Investitions- und Betriebskostenförderung)
Modul 3. Einzelmaßnahmen (Solarthermie, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen, Wärmeübergabestationen)
Modul 4. Betriebskostenförderung

Förderung darf nicht mit staatlichen Beihilfen für das gleiche Projekt kumuliert werden, es sei denn, die Förderung betrifft unterschiedliche bestimmbare beihilfefähige Kosten.
Wichtig: Das Vorhandensein eines BEW-Transformationsplanes kann bei Beantragung von BEG-Fördermitteln für Netzanschlüssse in Bestandsnetzen notwendige Bedingung sein (zur Kompensation aktuell schlechten Primärenergiefaktors bzw. geringen EE-Anteils des Netzes).

Förderhöhe

1.: max. 2 Mio. €, als Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten

2. und 3.:
- Investitionsförderung: max. 100 Mio. € pro Antrag, als Zuschuss von 40% der förderfähigen Kosten;
- Betriebskostenförderung:
    - Solarthermieanlagen: 1 ct/kWh
    - in Wärmenetz einspeisende (Groß-) Wärmepumpen mit JAZ ab 2,5:
      bei EE-Eigenstrom: bis 3 ct/kWh(thermisch),
      bei Netzstrom: bis 9,2 ct/kWh(nutzbar gemachte Umgebungswärme oder Abwärme)

Voraussetzungen

- Wärmenetzsysteme zur Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten.
- Wärmenetz ganz oder mindestens zur Hälfte auf dem Gebiet der BRD.

1.: Mindestinhalte für Machbarkeitsstudien und Transformationspläne gemäß Förderrichtlinie (z. B. Zielszenario 2045 und Zwischenschritte 2030, 2035 und 2040 für Transformation)

2. und 3.:
- Bei Neubau min. 75 % Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme, für übrige 25 %; Transformation bis 2045
- Begrenzung des Wärmeanteils aus Biomasse für Verteilnetze ab 20 km (50 km) Leitungslänge bei 35 % (25 %) bei Neubau bzw. bei Transformation im Zielszenario 2045
- max. 10 %  Wärme aus gas- oder ölbefeuerten Anlagen, die nicht Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) sind
- Betriebskostenförderung nur für Anlagen welche durch BEW gefördert errichtet wurden.
- Gesamtförderung ist auf die Wirtschaftlichkeitslücke zwischen zu förderndem Projekt und plausiblem kontrafaktischen Fall begrenzt.

3.: Keine Betriebskostenförderung bei Einzelmaßnahmen ohne Vorlage eines Transformationsplanes.

4.: nur für durch das BEW in Modul 2 oder Modul 3 geförderte Solarthermieanlagen und Wärmepumpen

Fristen

keine Fristen; Förderbekanntmachung vom 18.08.2022, Programmlaufzeit bis 15.09.2028.