Link zur Startseite

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Kredit (295)

Die KfW finanziert Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen, einschließlich der zur Umsetzung notwendigen Nebenkosten.

Ansprechstellen

KfW Bankengruppe

Internet

KfW 295

Antragsteller

 
  • In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren,
  • Kommunale Unternehmen,
  • Landesunternehmen,
  • Freiberuflich Tätige,
  • Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind,

mit einem Standort in Deutschland.

Förderungen

Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen, in sechs Modulen:
1. Querschnittstechnologien
2. Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
4. Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
5. Förderung von Transformationsplänen
6. Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Förderhöhe

zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 100 Mio. € und max. 100 % der förderfähigen Investitionen; zzgl. sind tilgungsfreie Anfangsjahre und Tilgungszuschüssen von bis zu 60 % möglich.

Der Zinsbindung max. 10 Jahre.

Den individuellen Zinssatz ermittelt der Finanzierungs­partner anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten des Antragstellers / der Antragstellerin.

Fristen

keine Fristen (Geltungsdauer: 31.12.2028); Anträge sind direkt bei der Geschäftsbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank des Antragstellers einzureichen.

Förderrichtlinie vom 25.01.2024