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Daten Förderdatenbank

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Kredit (295)

Die KfW finanziert Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

Ansprechstellen

KfW Bankengruppe

Internet

KfW 295

Antragsteller

gewerbliche und kommunale Unternehmen (keine Eigenbetriebe), Contractoren, Freiberufler, Landwirte (nur Modul 2)

Förderungen

Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen, in sechs Modulen:
1. Querschnittstechnologien: Ersatz und Neuanschaffung hocheffizienter Aggregate, u.a. Elektromotoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren und Dämmung
2. Prozesswärme aus erneuerbaren Energien: Solarkollektoren, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, jeweils inkl. von Systemeinbindung und Messeinrichtungen
3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software (hier inkl. Schulungskosten)
4. Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: bei Abwärmenutzung auch die Einspeisung in Wärmenetze inklusive der Verbindungsleitungen und eine Verstromung von Abwärme (z. B. Organic Rankine Cycle-Technologie (ORC))
5. Transformationskonzepte: Unterstützung für Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Klima­neutralitä
6. Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen: Austausch von Bestandsanlagen durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen oder Umrüstung aus Betrieb mit elektrischer Energie

Förderhöhe

zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 25 Mio. € und max. 100 % der förderfähigen Investitionen; zzgl. sind tilgungsfreie Anfangsjahre und Tilgungszuschüssen von bis zu 55 % möglich.

Fristen

Abruffrist: Innerhalb von 12 Monaten nach Kreditzusage, in einer Summe oder in Teilbeträgen.