Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (für Modul 5) |
Internet | |
Antragsteller | gewerbliche und kommunale Unternehmen (keine Eigenbetriebe), Freiberufler, Contractoren (mit besonderen Voraussetzungen), Landwirte (nur Modul 2) |
Förderungen | Gefördert werden Maßnahmen, die die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen, in sechs Modulen: |
Förderhöhe | Die Förderhöhe ist abhängig von der Unternehmensgröße und der Rechtsgrundlage der Förderung (Art. 17 AGVO, Art. 38 AGVO, Art. 41 AGVO, Art. 46 AGVO, Art. 49 AGVO oder De-minimis-VO), die vorher detailliert geprüft werden muss. Modul 1: max. 200.000 € / bis zu 30 % (KMU: 40 %) |
Fristen | keine Fristen. Mit Inkrafttreten der novellierten Richtlinie zum 01. Mai 2023 können Anträge, die vor dem 31.12.2023 für die Module 1 - 4 und 6 gestellt wurden, noch vor Zugang des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Dies gilt jedoch nicht für Anträge für Modul 5. Für Anträge nach dem 01.01.2024 ist der Maßnahmenbeginn vor Zugang des Zuwendungsbescheides nicht zulässig. Maximale Geltungsdauer (analog zur Geltungsdauer der aktuellen AGVO) zunächst bis 30.06.2024. |