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Bundesförderung Serielle Sanierung

Angereizt durch das Förderprogramm sollen technische und konzeptionelle Innovationen zur Seriellen Sanierung entstehen, indem Bauunternehmen, Zulieferunternehmen oder handwerkliche Betriebe neue Lösungen anbieten, weiterentwickeln und eine Kostendegression u. a. durch Stückzahlen und automatisierte Vorfertigung erzielen.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Internet

Serielle Sanierung

Antragsteller

Unternehmen, gemeinnützige Organisationsformen im Sinne des § 52 der Abgabenordnung, eingetragene Genossenschaften, Konsortien im Sinne des Artikels 25 Absatz 6 Buchstabe b Ziffer i AGVO, Contractoren

Förderungen

Modul I: Durchführbarkeitsstudien für Politprojekte und FuE-Vorhaben
Modul II: Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte (inkl. Herstellung, Entwicklung von optimierten Abläufen)
Modul III: Ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten

Förderhöhe

Mod. I: 60 % für KMU, 50 % für nicht-KMU; förderfähige Kosten bis 150.000 € pro Studie
Mod. II: Grundförderung von 25 %, bei KMU bis zu 35 %. Bei einer Kooperation (Konsortium mit KMU-Beteiligung) oder Veröffentlichung Erhöhung um 15 %-Punkte möglich; bei Anwendungs-Pilotprojekten
Förderung der Gebäudeeigentümer mit 30-55 %. Förderf. Kosten max. 5 Mio. €
Mod. III: 20 % bei kleinen und Kleinst-Unternehmen, 10 % der förderfähigen Kosten bei mittleren Unternehmen. Max. förderfähige Kosten 10 Mio. € (große Unternehmen hier ausgeschlossen)

Beihilferechtliche Vorgaben: Beantragung nach AGVO

Fristen

keine Fristen; Geltungsdauer: 31.12.2023