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Daten Förderdatenbank

Busförderrichtlinie

Das Land unterstützt die Beschaffung von Linienbussen zum Erhalt, Einrichtung und Verbesserung von Linienverkehren. Je nach Fahrzeugkategorie wird ein Festbetrag bezuschusst. Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen, (Bürgerbus-)Vereine, Kommunen und Landkreise.

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank

Internet

Busförderrichtlinie

Antragsteller

Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, die Fahrzeuge im Nah- bzw. Regionalverkehr betreiben; für Bürgerbusse auch (Bürgerbus-) Vereine und Kommunen

Förderungen

1. Förderung von Linienbussen
2. Förderung von Bürgerbussen

Förderhöhe

1. Fahrzeuge der Kategorie 1 (batterieelektrischer Antrieb, Brennstoffzellenantrieb, Oberleitungsbusse) bis zu 200.000 € Zuschuss, in den weiteren Kategorien 40.000 €
2. bis zu 60.000 € bei Neufahrzeugen und 25 % des Anschaffungspreises bei Gebrauchtfahrzeugen (höchsten 15.000 €)

Fristen

01.06.2022 bis 30.06.2022 (jährliche Richtlinie)

Verwandte Suchbegriffe

Elektromobilität, E-Mobilität