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Das "Mehr" gewinnt: Neue Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums veröffentlicht

Quelle: Adobe Stock

Neue Förderschwerpunkte, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer: Das sind die Eckpunkte der heute vom Bundesumweltministerium veröffentlichten novellierten Kommunalrichtlinie, die zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Die neue Richtlinie soll Anreize für kommunale Akteur*innen schaffen, den Klimaschutz vor Ort noch effektiver voranzubringen.

Von Klimaschutzkoordinator*innen über Vorreiterkonzepte bis hin zu Machbarkeitsstudien: Die neu gestaltete und erweiterte Kommunalrichtlinie bietet nun noch mehr Möglichkeiten, sich vor Ort für den Klimaschutz stark zu machen. Das Ziel: kommunale Akteur*innen bei ihrem Engagement für den Klimaschutz finanziell zu unterstützen und so die großen Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasemissionen auf kommunaler Ebene auszuschöpfen.

Die Neuerungen im Überblick:

  • Mehr Personal für die Umsetzung von Klimaschutz vor Ort: Neben den bekannten Personalstellen im Klimaschutzmanagement wird künftig weiteres Personal gefördert: Klimaschutzmanager*innen für die Umsetzung von Fokuskonzepten, Fachpersonal, das sich um die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements kümmert, sowie Klimaschutzkoordinator*innen. Letztere können beispielsweise auf Landkreisebene Klimaschutz in denjenigen Kommunen ermöglichen, für die aufgrund ihrer Größe kein eigenes Klimaschutzmanagement in Frage kommt.
     
  • Mehr Antragsberechtigte: Künftig können auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine sowie Contractoren, die Klimaschutzprojekte im Auftrag für Kommunen umsetzen, von Fördermitteln im Rahmen der Kommunalrichtlinie profitieren. Die strategischen Angebote (Beratung, Konzepte und Personal) sind zudem für alle Antragstellergruppen geöffnet.
     
  • Mehr passgenaue Fördermöglichkeiten: Fördermittel werden künftig für zahlreiche zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen gewährt. Dazu gehören etwa Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen. Neu ist auch, dass im Rahmen sogenannter Vorreiterkonzepte die ambitionierte Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten bezuschusst wird, die vor 2017 entstanden sind. Bei den investiven Maßnahmen werden ab 1. Januar beispielsweise auch die Nachrüstung bestehender Lüftungsanlagen sowie, im Abwasserbereich, die Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien bezuschusst.

Die gemäß Richtlinie einzubringenden Eigenmittelanteile sind noch bis Ende 2022 abgesenkt. Zudem profitieren finanzschwache Kommunen auch weiterhin von erhöhten Förderquoten – bis hin zur Vollfinanzierung für ein Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management. Fördermittel im Rahmen der Kommunalrichtlinie können kommunale Akteur*innen das ganze Jahr über beantragen. Die neue Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.

Die neue Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) steht Ihnen hier zum Download bereit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Nationalen Klimaschutzinitiative.