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E-Quartiershubs: Dritter Förderaufruf und Webinar

Parkhaus mit E-Ladestationen

Der Förderaufruf für E-Quartiershubs thematisiert auch die Ladeinfrastruktur. Foto: iStock

Um die Verkehrswende weiter voranzubringen, fördert das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg E-Quartiershubs in einem neuen Förderaufruf. Verkehrsministerium und KEA-BW bieten dazu am 8. August 2023 ein Seminar an. 

Als E-Quartiershubs gelten demnach Parkgaragen und Parkhäuser, in denen Stellplätze für Kurzzeit- und Dauerparkende, Taxis, Mietwägen, Sharing-Fahrzeuge, Pedelec-Verleihstationen und Ähnlichem gebündelt werden. Die Stellplätze sind mit Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge ausgestattet.

Gleichzeitig müssen Stellplätze im öffentlichen Straßenraum des betreffenden Quartiers reduziert werden und die freiwerdenden Flächen für Maßnahmen des ÖV, des Radverkehrs, des Fußverkehrs oder zur Erholung der Menschen angelegt werden. Dazu zählen insbesondere Gehwege, Radverkehrsspuren, Fahrradabstellanlagen, Stellflächen für Sharing-Fahrzeuge, Busspuren, Aufenthaltsorte und Begrünung sowie sonstige für den Verkehr unzugängliche Nutzungen (Spielplätze, Gastronomie, etc.)

Anträge zum Förderaufruf E-Quartiershubs können bis zum 15. Oktober gestellt werden

Die Anträge sind bis 15. Oktober 2023 beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg als ein elektronisches Dokument per E-Mail an e-foerderung-bw@vm.bwl.de mit dem Betreff „Projektantrag E-Quartiershub“ einzureichen. Eine Förderung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Für die Antragsstellung sind zwingend das vorgegebene Antragsformular und dessen Anlage zu verwenden. Die ausführlichen Förderbedingungen finden Sie im offiziellen Förderaufruf. Weiterführende Infos finden sich auch in unserer Förderdatenbank.

Webinar informiert und gibt Antworten

Speziell zum Förderaufruf bieten das Verkehrsministerium und die Landesenergieagentur KEA-BW am 08.08.2023, von 10:00 bis 11:00 Uhr, ein Webinar an. Zur Anmeldung geht es hier.

Im Webinar stellt das Ministerium für Verkehr vor, wie durch die E-Quartiershubs Parkplätze, Ladeinfrastruktur und Sharing-Angebote zentral in einem Quartier gebündelt werden können und dadurch mehr Freiflächen im öffentlichen Raum entstehen. Aufbauend darauf wird der Förderaufruf vorgestellt und erklärt.

Zuschüsse von bis zu 2 Millionen Euro für E-Quartiershubs

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Personengesellschaften mit Sitz oder Zweigstelle in Baden-Württemberg sowie öffentliche Unternehmen und kommunale Eigenbetriebe, die den Bau und Betrieb von in Baden-Württemberg gelegenen E-Quartiershubs inklusive Ladeinfrastruktur, eine Projektbetreuung vor Ort und die betriebliche Verfügbarkeit garantieren können.

Der Zuschuss kann bis zu 2 Millionen Euro (netto) pro Projekt betragen. Bei öffentlich zugänglichen Stellplätzen und Stellplätzen für Fahrzeuge in Sharing-Systemen sowie Taxis und Mietwagen und deren informationstechnische Ausstattung, Paket(verteil)stationen und Fahrradabstellanlagen bzw. Pedelec-Verleihstationen entspricht die Höhe der Förderung maximal der Differenz zwischen den zuwendungsfähigen Investitionskosten und dem zu erwartenden Betriebsgewinn der Stellplätze (siehe Artikel 56 AGVO).

Fahrzeuge in Sharing-Systemen werden mit bis zu 40 Prozent der beihilfefähigen Mehrkosten gegenüber einem Verbrennerfahrzeug (Pkw und Roller) und mit bis zu 40 Prozent der Investitionskosten für (S-)Pedelecs, E-Lastenräder gefördert. Bei Beihilfen für kleine Unternehmen kann die Beihilfeintensität um 30 Prozentpunkte, bei Beihilfen für mittlere Unternehmen um 20 Prozentpunkte erhöht werden. Ladeinfrastruktur und Netzanschlusskosten werden im Wege einer Anteilsfinanzierung mit bis zu 75 Prozent der beihilfefähigen Kosten gefördert.

Noch Fragen zum Förderaufruf E-Quartiershubs?

Die KEA-BW steht als Ansprechpartnerin für Fragen bzgl. der Antragsstellung zur Verfügung. Kontakt: Mobilitaet-Foerderung@kea-bw.de