Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank |
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Antragsteller | Taxiunternehmen, Mietwagenunternehmen und Anbieter gebündelter Bedarfsverkehre nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie Carsharing-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg |
Förderungen | Unterhaltungs-, Betriebs- und Ladeinfrastrukturkosten für vollelektrische Fahrzeuge (EG-Fahrzeugklassen M1 und N1; gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG), welche im Taxi-/Mietwagenbetrieb, im gebündelten Bedarfsverkehr bzw. im Carsharingbetrieb überwiegend in Baden-Württemberg eingesetzt werden. Es werden sowohl batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesysteme mit einer maximalen Spitzen-/Peakleistung von 160kW gefördert. |
Förderhöhe | 3.000 €, bei Leasing wird der Förderbetrag auf die Leasingdauer von maximal 3 Jahren linear geteilt. Bei einer kürzeren Leasingdauer reduziert sich der Förderbetrag anteilig. |
Fristen | ab 1.07.2022, keine Fristen |