Ansprechstellen | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) |
Internet | |
Antragsteller
| kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zum Wissenstransfer in Teil A alle natürlichen und juristischen Personen, für investive Maßnahmen in Teil B zudem gewerbliche Maschinenringe und Lohnunternehmen, die Dienstleistungen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte für landwirtschaftliche Unternehmen anbieten. |
Förderungen | Teil A (Einzelunternehmen) 1. Beratung, Wissenstransfer und Informationsvorhaben Teil B (Verbünde von landwirtschaftlichen Unternehmen, Lohnunternehmen oder Maschinenringen) 1. Beratung und die Erstellung eines CO2-Einsparkonzepts |
Förderhöhe | Teil A: Teil B: |
Fristen | es können keine Anträge mehr für 2.1, 2.2 und 2.3 gestellt werden. Ab 18.04.2023 gilt dies auch für Ziffer 1. Derzeit wird eine neue Richtlinie erarbeitet, um Ihnen auch in den folgenden Jahren eine Förderung zu ermöglichen. |