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Erneuerbare Energien - Standard (270)

Das Förderprodukt Erneuerbare Energien - Standard (270) finanziert Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Strom und erneuerbarer Wärme, einschließlich von Netzen und Speicher sowie von Maßnahmen zur Digitalisierung der Energiewende.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW Bankengruppe

Internet

KfW 270

Antragsteller

Für Vorhaben im Inland:

  • In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen (unabhängig von der Größe),
  • Körperschaften / Stiftungen / Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände,
  • Privatpersonen und gemeinnützige Antrag­steller (diese müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen),
  • Freiberufler.

Für Vorhaben im Ausland:

  • Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
  • Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen mit Unternehmenssitz im Ausland
  • Joint Ventures im Ausland mit eigener Rechtspersönlichkeit und maßgeblicher deutscher Beteiligung von mindestens 25%
 

Förderungen

Gefördert werden
1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
3. Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden
4. Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
5. Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
im In- und Ausland.

Die Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich. Für Anlagen zur Strom­erzeugung (z.B. Photo­voltaik-, Windkraft- oder KWK-Anlagen) ist die gleich­zeitige Inanspruch­nahme einer staat­lichen Förderung in Gestalt einer Einspeise­vergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, möglich.

Förderhöhe

Darlehen in Höhe von bis zu 150 Mio. € und max. 100 % der förderfähigen Investitionen.

Konditionen

Den individuellen Zinssatz ermittelt die Bank des Antragstellers anhand seines Standorts, seiner wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität seiner Sicher­heiten.
Stand März 2024 wurden Zinssätze ab 5,21 % eff. Jahreszins gewährt.

Fristen

keine Fristen

Verwandte Suchbegriffe

Wärmenetze, Wärmespeicher, Windenergie, Onshore, Photovoltaik, Fotovoltaik, PV, Solar, Freifläche, Aufdach, Biomasse, Biomethan, Wärmepumpe, Holzpellets, Hackschnitzel