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Förderprogramme

Erneuerbare Energien - Standard (270)

Das Förderprodukt Erneuerbare Energien - Standard (270) finanziert Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Strom und erneuerbarer Wärme, einschließlich von Netzen und Speicher sowie von Maßnahmen zur Digitalisierung der Energiewende.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW Bankengruppe

Internet

KfW 270

Antragsteller

private und öffentliche Unternehmen, Contractoren, Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, Freiberufler, Landwirte

Förderungen

Gefördert werden
1. die Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien oder von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien,
2. Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden und
3. die Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot bzw. die Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren.

Kombinaton: Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern diese keine Beihilfe enthalten. Wenn in dem Programm Investitionen finanziert werden, die keine Förderung nach dem im Einzelfall jeweils einschlägigen Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten, ist eine Kombination auch mit Förderprogrammen möglich, in denen Beihilfen enthalten sind, sofern die zulässigen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden.

Förderhöhe

Zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 50 Mio. € und max. 100 % der förderfähigen Investitionen; ab 01.03.2023 verbesserte Konditionen für PV-Aufdach-Anlagen sowie Batteriespeicher für PV-Aufdach-Anlagen.

Voraussetzungen

Anlagen erfüllen die technischen Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen.

Vorhaben im Ausland:
- müssen die gesetzlich geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Standards des Investitionslandes erfüllen
- Vorhaben mit Investitionsort in Ländern, die weder EU-Mitglied noch Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung-Hocheinkommensland sind, werden von der KfW im Einzelfall geprüft

Erwerb gebrauchter Anlagen:
- die nicht länger als 12 Monate am Stromnetz angeschlossen sind
- die nicht bereits von der KfW gefördert wurden und zeitgleich eine Modernisierung mit Leistungssteigerung erfolgt.

Fristen

keine Fristen

Verwandte Suchbegriffe

Wärmenetze, Wärmespeicher, Windenergie, Onshore, Photovoltaik, Fotovoltik, PV, Solar, Freifläche, Aufdach, Biomasse, Biomethan, Wärmepumpe, Holzpellets, Hackschnitzel