Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), KfW Bankengruppe |
Internet | |
Antragsteller | private und öffentliche Unternehmen, Contractoren, Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller, Freiberufler, Landwirte |
Förderungen | Gefördert werden Kombinaton: Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern diese keine Beihilfe enthalten. Wenn in dem Programm Investitionen finanziert werden, die keine Förderung nach dem im Einzelfall jeweils einschlägigen Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten, ist eine Kombination auch mit Förderprogrammen möglich, in denen Beihilfen enthalten sind, sofern die zulässigen Beihilfeobergrenzen eingehalten werden. |
Förderhöhe | Zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 50 Mio. € und max. 100 % der förderfähigen Investitionen; ab 01.03.2023 verbesserte Konditionen für PV-Aufdach-Anlagen sowie Batteriespeicher für PV-Aufdach-Anlagen. |
Voraussetzungen | Anlagen erfüllen die technischen Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien, einschließlich der hierfür erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen. |
Fristen | keine Fristen |
Verwandte Suchbegriffe | Wärmenetze, Wärmespeicher, Windenergie, Onshore, Photovoltaik, Fotovoltik, PV, Solar, Freifläche, Aufdach, Biomasse, Biomethan, Wärmepumpe, Holzpellets, Hackschnitzel |