Das Land Baden-Württemberg fördert über das Programm Charge@BW wieder die Anschaffung und Installation öffentlich zugänglicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Pro Ladepunkt ist ein Zuschuss von bis zu 2.500 Euro möglich. Im Vergleich zur vorherigen Auflage des Programms haben sich die Förderberechtigten etwas geändert.
Aktuelles
Förderprogramm Charge@BW wieder geöffnet: Zuschüsse für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Ladeinfrastruktur mit erneuerbaren Energien
Gefördert werden öffentlich zugängliche Ladestationen inklusive Netzanschluss, die in Baden-Württemberg installiert und anschließend betrieben werden. Voraussetzung ist, dass die Ladeinfrastruktur mit erneuerbaren Energien oder mit vor Ort erzeugtem regenerativem Strom versorgt wird.
Die Förderung richtet sich unter anderem an den Einzelhandel, Betreiber von Parkhäusern, Parkplätzen oder von Freizeiteinrichtungen. Die geförderte Infrastruktur muss mindestens drei Jahre am im Antrag angegebenen Standort betrieben werden.
Zuschuss von bis zu 2.500 Euro je Ladepunkt
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung. Dies bedeutet, dass der Fördersatz 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt, höchstens jedoch 2.500 Euro je öffentlich zugänglichem Ladepunkt.
Förderfähig sind unter anderem einmalige Ausgaben, die unmittelbar mit der Installation des Netzanschlusses und der Ladeinfrastruktur zusammenhängen. Auch monatliche Raten sowie einmalige Sonderzahlungen aus Leasing-, Miet- oder Contracting-Verträgen können berücksichtigt werden. Insgesamt kann die Förderung für maximal 250 Ladepunkte innerhalb der Programmlaufzeit beantragt werden.
In den Förderbedingungen neu hinzugekommen, ist dass die Hälfte (50 Prozent) der geförderten Ladepunkte durchgängig exklusiv für das Laden von E-Taxis und E-Carsharing-Fahrzeuge reserviert werden kann.
Eine Doppelförderung derselben Ladeinfrastruktur oder eine Kombination derselben förderfähigen Ausgaben mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist ausgeschlossen.
Förderprogramm ausschließlich für öffentlich zugängliche Ladepunkte
Das Programm ist ab sofort wieder geöffnet. Nicht mehr förderfähig sind vorbereitende Elektroinstallationen für Wohnungseigentümergemeinschaften. Dafür steht das Bundesprogramm „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern" vom 16. März 2026 zur Verfügung.
Antragstellung bei der L-Bank
Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kommunen und weitere juristische Personen. Der Antrag muss elektronisch und vollständig bei der L-Bank eingereicht werden.
Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Maßgeblich für die Rangwahrung ist das Datum, an dem der vollständige Antrag elektronisch bei der L-Bank eingegangen ist.
Den Kurz-Steckbrief zur Förderung Charge@BW finden Sie in unserer Förderdatenbank. Die vollständigen Unterlagen können Sie direkt von der Website der L-Bank herunterladen.
