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"Förderprogramm für die freiwillige kommunale Wärmeplanung" ist nun abrufbar - Antragstellung beim Projektträger Karlsruhe ab Anfang Oktober 2021 möglich

Das Förderprogramm zur kommunalen Wärmeplanung in den nicht verpflichteten Landkreisen und Gemeinden kommt: Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat in seiner jüngsten Sitzung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zugestimmt. In den Jahren 2021 bis 2026 stehen hierfür 10,4 Millionen Euro zur Verfügung.

Umweltministerin Thekla Walker: „Eine gute Nachricht, um die Wärmewende hin zu klimaneutraler Versorgung im Land weiter voranzubringen.“

Die 103 größten (verpflichteten) Städte müssen schon eine Wärmeplanung erstellen

Aus diesem Grund habe die Landesregierung im Klimaschutzgesetz die 103 größten Städte im Land bereits dazu verpflichtet, bis Ende 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. So sei sichergestellt, erläuterte Walker, dass für rund die Hälfte der Bevölkerung ein solcher Wärmeplan vorliegt und gleichzeitig die Planungsressourcen auf Dienstleistungs- und Verwaltungsebene sinnvoll eingesetzt werden.

Auf die Wärme entfallen etwa 50 Prozent des jährlichen Energiebedarfs

Auf Raumwärme, Warmwasser, Prozesswärme und andere entfallen bisher et-wa 50 Prozent des jährlichen Endenergiebedarfs in Baden-Württemberg, betonte Walker. Gleichzeitig werden noch immer deutlich weniger als 20 Prozent dieses Energiebedarfs derzeit durch erneuerbare Energien gedeckt. „Um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen, müssen wir erreichen, dass der er-forderliche Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt wird“, betonte Ministerin Walker.

Um diese komplexe Aufgabe zu bewältigen, müssen eine Vielzahl verschiedenster Akteurinnen und Akteure (Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, Energieversorgungsunternehmen, Handwerksbetriebe, Netzbetreiber, Regionalplanungsverbände, Kommunen) effizient zusammenarbeiten. Die kommunale Wärmeplanung sei das richtige und notwendige Strategieinstrument, um diesen Prozess zu steuern.

Nun sind also die kleinen, nicht verpflichteten Kommunen in der Situation, gefördert zu werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramman sich finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums.

Auf der Webseite des Kompetenzzentrums finden Sie in der nächsten Zeit weitere Informationen. Wenden Sie sich für Fragen oder Beratung gerne an uns per E-Mail oder Telefon.