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Förderprogramm Klimaschutz-Plus wird fortgesetzt: Anträge können ab 1. September wieder gestellt werden

Ein Mann und eine Frau schauen auf einen Computerbildschirm, während sie zusammenarbeiten oder Informationen überprüfen

Im Förderprogramm Klimaschutz-Plus können ab Sonntag, 1. September 2024, wieder Anträge gestellt werden. Foto: KEA-BW

Das Land Baden-Württemberg hat sich für die kommenden Jahre und Jahrzehnte Klimaschutzziele gesetzt. Wichtige Partner sind dabei auch Kommunen, Unternehmen, Vereine, kirchliche Organisationen und kommunale Betriebe. Um diese zu unterstützen und damit die Klimaschutzziele nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg zu erfüllen, hat das Umweltministerium das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ aufgelegt.

Das Programm wurde verlängert und mit Änderungen fortgeschrieben.

Ab dem 1. September 2024 können wieder Anträge im Programm Klimaschutz-Plus gestellt werden. Der Antragszeitraum endet zum 30. April 2025.

Bei vorzeitiger Mittelausschöpfung kann es entsprechend zu vorzeitigen Teil-Programmschließungen kommen. Das Umweltministerium kann bei entsprechender Mittelverfügbarkeit den Antragszeitraum verlängern. Das Umweltministerium gibt diese Anpassungen auf seiner Internetseite bekannt.

Hinweis: Das Umweltministerium arbeitet derzeit an einer Neufassung der Förderrichtlinie, die im 2. Quartal 2025 veröffentlicht werden soll.

Mehr Informationen unter https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/informieren-beraten-foerdern/klimaschutz-plus