Unter https://www.kea-bw.de/foerderprogrammsuche bietet die KEA-BW einen Überblick über aktuelle Förderprogramme von Land und Bund. Neu: Damit Vereine passende Förderungen noch schneller finden, hat die KEA-BW ihre Förderprogrammsuche weiter verbessert. Unter den Förderempfängern können Vereine ab sofort „Vereine“ vorauswählen, so dass die Ergebnisse der angezeigten Förderungen ausschließlich Programme beinhalten, bei denen Vereine mitmachen können.
Aktuell verfügbar sind zum Beispiel die folgenden Programme und Wettbewerbe:
1. Mobil mit ÖPNV und im Betrieb:
- Bahnhofsmodernisierungsprogramm II lautet der Titel für ein umfassendes Modernisierungsprogramm an Bahnhöfen im Südwesten. Das Verkehrsministerium des Landes (VM) unterstützt dies in den drei Modulen "Barrierefreie Haltestellen", "Stationsumfeld" und "Kommunale Stationsgebäude" mit einem Volumen von 430 Millionen Euro und mit einer Laufzeit bis 2029. In Modul 1 sollen 51 Bahnstationen in Baden-Württemberg modernisiert und barrierefrei ausgebaut werden. Deutsche Bahn, Land und die jeweilige Kommune teilen sich die Kosten. Modul 2, welches den Ausbau von Verkehrsstationen zu multimodalen Mobilitätsknoten finanziert, erfolgt im Rahmen und nach den Regelungen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) mit einem Fördersatz von bis zu 75 Prozent und dem jeweiligen Regierungspräsidium als zuständiger Behörde. Bewilligungsstelle für Modul 3 ist das VM, das Anträge von Kommunen und privaten Eigentümern unter poststelle@vm.bwl.de entgegennimmt.
- Das Landesmobilitätsgesetz bietet seit 2025 mit dem Mobilitätspass ein praktisches Instrument, um die Verbesserung und den Ausbau des ÖPNV vor Ort zu finanzieren. Kfz-Halterinnen und Kfz-Halter entrichten hierbei eine Abgabe und erhalten für diese ein Mobilitätsguthaben in gleicher Höhe, das wiederum für den Erwerb von ÖPNV-Zeitkarten eingesetzt werden kann. Die Anschubförderung zur Vorbereitung und Einführung eines Mobilitätspasses beträgt 75 % und bis zu einer Million Euro und kann unter anderem für Personalkosten, Beratungsleistungen oder der technischen Umsetzung eingesetzt werden. In der Pilotphase können Stadtkreise, Landkreise und Große Kreisstädte bis 16. November 2025 Ihre Anträge an poststelle@vm.bwl.de senden.
- Betriebliches Mobilitätsmanagment (BMM) unterstützt das Bundesverkehrsministerium mit zwei neuen Förderaufrufen in der Initial- und Breitenförderung. Hierbei wird sowohl die Beratung (bis 5.000 Euro) zu standortspezifischen Mobilitätskonzepten als auch die Umsetzung effektiver Standardmaßnahmen (bis 60.000 Euro der Mehrkosten) gefördert. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Förderanträge bis 31. Dezember 2026 bei der Bewilligungsbehörde, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), stellen können.
- Über das Holz Innovativ Programm (HIPVwV) unterstützt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) im Rahmen der Holzbau-Offensive des Landes und im Rahmen der EFRE-Periode 2021 bis 2027 die Innovationskraft und Innovationstätigkeit der Unternehmen des Clusters Forst & Holz. Außerdem fördert es die Zusammenarbeit und Vernetzung der Unternehmen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen und die Demonstration und Einführung neuer Produkte und Produktionsverfahren. In der Förderlinie „Innovation im Holzbau“ werden modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung von Holz in Bauvorhaben finanziell unterstützt. Projektskizzen können jährlich bis zu den Stichtagen 15. März, 15. Juni, 15. September und 31. Dezember bei der L-Bank eingereicht werden. In der Förderlinie „Innovationstransfer“ sollen Vorhaben zur Beratung, zum Innovations- und Technologietransfer, zur Wissensvermittlung, zur klimafreundlichen Transformation und Stärkung regionaler Wertschöpfung sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Zusammenhang mit Holz honoriert werden. Bei öffentlichen Antragstellern und / oder für beihilfefreie Vorhaben ist in beiden Aufrufen eine Förderung bis 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.
- RealGreen Award zum dritten Mal aufgelegt: Noch bis 7. November 2025 können Immobilien- und Wohnungsunternehmen sowie Kommunen und Organisationen mit eigenen Immobilienbeständen herausragende Projekte zur Reduktion von Energieverbräuchen und CO₂-Emissionen in Bestandsimmobilien anmelden. In drei Wettbewerbskategorien werden sowohl systematische Ansätze über mehrere Objekte hinweg als auch Optimierungen und Einzelmaßnahmen sowie Vollsanierung prämiert. Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) verleiht den Preis im Frühsommer 2026 in Berlin.
2. Innovatives Bauen und Sanieren
Bei Fragen zu diesen oder anderen Förderungen und Themen hilft das Team des Bereichs Grundsatzfragen und Förderprogramme gerne. Es ist unter der zentralen Fördermail foerderberatung@kea-bw.de zu erreichen. Auch die Fachleute aus den Kompetenzzentren der KEA-BW stehen für eine unabhängige und kostenfreie Erstberatung, die auch Förderthemen umfassen kann, gerne zur Verfügung: https://www.kea-bw.de/

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