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Förderung E-Lastenräder

Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Lastenrädern und Elektro-Lastenanhängern für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Einsätze.

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank

Internet

Förderung E-Lastenräder

Antragsteller

Kommunen, Unternehmen, Körperschaften des privaten Rechts, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen

Förderungen

Gefördert wird der Kauf oder das Leasing von Elektrolastenrädern oder Elektrolastenanhängern (EG Fahrzeugklassen L1e bis L5e, bis 25 km/h) für gewerbliche, gemeinnützige, gemeinschaftliche oder kommunale Einsätze. Gefördert werden 25 % der Kosten bis maximal 2.500 €.

Förderhöhe

max. 25 % und bis zu 2.500 € pro Elektro-Lastenrad

Fristen

keine Fristen

Verwandte Suchbegriffe

Elektromobilität, E-Mobilität, Radverkehr, Fahrrad, Fahrräder