Green Event BW

Green Event BW zeichnet Veranstaltungen in Baden-Württemberg aus, die nachhaltig geplant und umgesetzt werden – egal ob Straßenfest, Konferenz oder Festival.

TrägerMinisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM), Geschäftsstelle Nachhaltigkeitsstrategie
InternetGreen Event BW
ZielgruppeGrundsätzlich können alle, die Veranstaltungen organisieren, ein Green Event BW anmelden – egal ob indoor oder outdoor, klein oder groß, eintägig oder mehrtägig.
Inhalte

Green Event BW zeichnet Veranstaltungen in Baden-Württemberg aus, die nachhaltig geplant und umgesetzt werden – egal ob Straßenfest, Konferenz oder Festival. Dafür müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Per Selbstauskunft und automatischer Bewertung können Veranstalterinnen und Veranstalter ihre Maßnahmen für nachhaltige Events evaluieren lassen. Dazu bietet die Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg ein schlankes und bedienerfreundliches Online-Tool an. Wer den Anforderungen gerecht wird, darf mit dem Logo Green Event BW werben.

Wichtiger Hinweis:

Die neue EU-Richtlinie EmpCo verpflichtet ab dem 27. September 2026 dazu, alle Umweltaussagen wissenschaftlich zu belegen – Verstöße können rechtliche Konsequenzen haben. Derzeit wird geprüft, welche Folgen das für das Tool Green Event BW hat. Derzeitige Empfehlung der Organisatoren: Nutzen Sie die Prinzipien von Green Event BW weiterhin als Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen. Aber setzen Sie das Green Event BW Siegel nach dem 27. September 2026 vorerst nicht ein, bis geklärt ist, ob das Siegel unter den derzeitigen Kriterien weiterverwendet werden darf. Weitere Informationen folgen.

Preis(geld)Beim Erreichen von mindestens 50 Prozent der möglichen Punktzahl erfolgt die Auszeichnung Ihrer Veranstaltung als „Green Event BW“. Die Veranstaltung wird vor (nach) der Veranstaltung in die öffentlich zugängliche Liste „Geplante Green Events BW“ („Durchgeführte Green Events BW“) eingetragen. Für den dauerhaften Eintrag ist die Umsetzung der Maßnahmen eine Woche nach der Veranstaltung per Selbstauskunft zu bestätigen.
Bewerbungsfristkeine Fristen