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Welche Änderungen bringt das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2020?

Welche Auswirkungen hat das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2020) auf Betreiber kleiner Anlagen?

Bereits am 1. Januar 2020 soll das neue KWK-Gesetz 2019/2020 in Kraft treten. Das KWKG 2020 sieht wesentliche Veränderungen vor. KWK-Anlagen unter einem Megawatt  (MW) scheinen dabei nicht im Fokus des Bundeswirtschaftsministeriums zu stehen.

Im aktuellen Beitrag des BHKW-Infozenturms zum Entwurf des KWKG 2020 finden Sie Informationen zu den Themen "Verlängerung der Geltungsdauer des KWK-Gesetzes", "Einschränkung der jährlichen Förderung im KWKG 2020", "Beschränkung der Zuschlagsgewährung bei Entfall der EEG-Umlage", "Neue Boni im KWKG 2020 – aber nur für KWK-Anlagen über 1 MW" oder auch "Veränderungen bei der Förderung von Wärme- und Kältenetzen".

Den ganzen Artikel finden Sie auf der Webseite des BHKW-Infozentrums.