Am 1. Juni lädt das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg die höheren und unteren Genehmigungsbehörden zu der Online-Infoveranstaltung „Anwendung und Vollzug der PV-Pflicht in Baden-Württemberg“ ein.
Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr
Anmeldung: Online Anmeldung
Seit 1. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht für den Neubau von Nicht-Wohngebäuden und Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen. Seit 1. Mai 2022 gilt die PV-Pflicht auch für den Neubau von Wohngebäuden sowie ab 1. Januar 2023 bei Dachsanierungen. Die Umsetzung der PV-Pflicht stellt dabei nicht nur Bauherrinnen und Bauherren vor eine Vielzahl von Fragen.
Erste Anlaufstelle für die Umsetzerinnen und Umsetzer sind häufig die zuständigen Genehmigungsbehörden, wie die kommunalen Bauämter. Bisher gibt es jedoch kaum Erfahrungen mit den Prozessen und der Auslegung der PV-Pflicht. Die Veranstaltung informiert Sie aus erster Hand, wie die PV-Pflicht aufgebaut ist und was beim Vollzug zu berücksichtigen ist. Hanna Schrage ist Referentin für Erneuerbare Energien im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und hat bei der Ausgestaltung der PV-Pflicht maßgeblich mitgewirkt. Sie erhalten Tipps für die kommunale Praxis sowie die Möglichkeit, konkrete Beispiele aus Ihrer Praxis im fachlichen Austausch mit der Referentin und kommunalen Vertreterinnen und Vertretern zu besprechen.