Ansprechstellen | Bundesnetzagentur (BNetzA), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
Internet | |
Antragsteller | Betreiber innovativer KWK-Systeme |
Förderungen | Mit der Förderung sollen Errichtung und Betrieb "innovativer KWK-Systeme", d.h. besonders energieeffizienter und treibhausgasarmer Systeme, in denen KWK-Anlagen in Verbindung mit hohen Anteilen von Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus dem gereinigten Wasser von Kläranlagen KWK-Strom und Wärme bedarfsgerecht erzeugen oder umwandeln, gefördert werden. |
Förderhöhe | - Die Förderhöhe wird im Rahmen einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur ermittelt; der Höchstwert beträgt 12,0 Ct./kWh. |
Voraussetzungen | Die an der Ausschreibung teilnehmende iKWK-Anlage muss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugelassen sein. Voraussetzungen für die Zulassung sind: Alle Komponenten des innovativen KWK-Systems müssen über Die Komponenten zur Bereitstellung innovativer erneuerbarer Wärme des innovativen KWK-Systems müssen Die Gebotsmenge muss gem. § 8 Abs. 3 KWKAusV mehr als 1.000 kW umfassen und darf 10.000 kW installierte KWK-Leistung nicht überschreiten Weitere Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem "Merkblatt für innovative KWK-Systeme" des BAFA bzw. der KWKAusV. |
Fristen | keine Fristen; Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur jeweils zum 01.06 und 01.12 eines jeden Jahres |