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Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269)

Diverse Antragsteller erhalten zinsgünstige Kredite für Investitionen in eine nachhaltige Mobilität. Zu dem breit angelegten Förderangebot gehören Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, klimafreundliche Fahrzeuge des Personen- und Güterverkehrs und treibhausgasreduzierende Digitalisierungsprojekte.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), KfW-Bankengruppe

Internet

Investitionskredit Nachhaltige Mobilität

Antragsteller

Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden; Freiberufler; Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalem Gesellschafterhintergrund und gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen; Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund.

Förderungen

1. Klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge
2. Klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung
3. Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr
4. Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität

Förderhöhe

Kredit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, in der Standardvariante max. 50 Mio. Euro pro Vorhaben und Antragsteller. In der Individualvariante Kredit zu individuellen Konditionen ab 25 Mio. Euro pro Vorhaben.

Fristen

keine Fristen