Die Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ setzt gezielt Anreize für eine strategische Steuerung der Anpassung an den Klimawandel durch kommunale Anpassungskonzepte. Diese Konzepte werden von kommunalen Anpassungsmanagerinnen und -managern erarbeitet und behandeln im Rahmen einer integrierten Betrachtung unterschiedliche Handlungsfelder und Klimawirkungen. Das Ziel ist ausdrücklich, Kommunen und kommunale Einrichtungen darin zu unterstützen, die anstehenden Klimaanpassungs- und Umbauprozesse möglichst frühzeitig, integriert und nachhaltig anzugehen.
Die Förderung teilt sich in zwei Schwerpunkte:
- Förderschwerpunkt A. Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement
- Förderschwerpunkt B: Innovative Modellprojekte für die Klimawandelanpassung
Der Förderschwerpunkt A adressiert die Ausrichtung auf ein nachhaltiges und ganzheitliches Anpassungsmanagement in Kommunen. Damit sollen kommunale Akteure und Entscheidungsträgerinnen und -träger in der Erarbeitung von Anpassungskonzepten durch Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager (Personalstelle) unterstützt werden, die in besonderem Maße Synergien zu den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigen (Gesundheit, Biodiversität, Klimaschutz etc.).
Der Förderschwerpunkt B richtet sich an Akteure, die bereits über Erfahrungen und Erkenntnisse in der Anpassung an die Folgen des Klimawandels verfügen. Ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, innovative Anpassungskonzepte mit besonderen Synergien zur Nachhaltigkeit zu entwickeln und durch eine investive Maßnahme zu erproben. Gefördert werden besonders innovative und vorausschauende Ansätze und Strategien sowie deren pilothafte Umsetzung zur Bewältigung und Risikominimierung von Folgen des Klimawandels. Die Vorhaben mit Modellcharakter sollen innovative Formen der Kooperation im städtischen und ländlichen Raum erproben und beispielgebende Impulse für die Anpassung an den Klimawandel geben. Es sollen nachhaltige Wege gefunden werden, Klimawandel und Extremwetteraspekte in klimasensible Handlungsbereiche und lokales beziehungsweise regionales politisches Handeln zu integrieren und die Robustheit und die Zukunftsfähigkeit von existierenden Systemen zu erhöhen.
Das Förderfenster für den Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ ist seit 1. Dezember 2021 geöffnet. Anträge können ab diesem Datum bis zum 31. Januar 2022 eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung und alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.