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Klimaschutz-Plus-Anträge können jetzt gestellt werden / Zuschüsse zu Bilanztool nun auch für kleine und kleinste Gemeinden

Schulprojekte zum Thema Energie und Klimaschutz werden durch das Förderprogramm Klimaschutz-Plus unterstützt. Foto: Pixabay / Mojpe

Seit Dezember 2020 steht das neue Förderprogramm Klimaschutz-Plus in den Startlöchern. Bislang konnten aufgrund der Corona-Pandemie jedoch noch keine Anträge gestellt werden. Seit dem 15. Mai 2021 nimmt die L-Bank nun Anträge entgegen. Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) informiert über die Anpassungen.

Kommunen, Unternehmen, Vereine, kirchliche Organisationen und kommunale Betriebe sind wichtige Akteure, um die ambitionierten Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg zu erreichen. Das Umweltministerium hat darum bereits Ende 2020 für diese Gruppen das Förderprogramm Klimaschutz-Plus erneut aufgelegt. Neben einigen inhaltlichen Änderungen wurde es jetzt um eine entscheidende Regelung ergänzt: Wer einen Antrag gestellt hat, darf mit förderfähigen Maßnahmen nun bereits vor Zugang des Bewilligungsbescheids starten.

„Ich rate dazu, diese Möglichkeit zu nutzen und die entsprechenden Zuschüsse zu beantragen“, so Armin Bangert, der bei der KEA-BW zu aktuellen Förderprogrammen berät. „Die L-Bank hat zugesichert, die Anträge ab der zweiten Juni-Hälfte zu bearbeiten. Bis dahin sind die Verzögerungen aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Hilfen voraussichtlich abgebaut.“

„Die Verwaltungsvorschrift zum Förderprogramm Klimaschutz-Plus wurde in einigen Punkten geändert und verbessert“, erläutert Bangert. „Sie ist für zwei Jahre ausgelegt und gilt bis zum 30.11.2022.“ Hier einige der wichtigsten Änderungen im Überblick:

CO2-Minderungsprogramm

Wer bei integralen Sanierungsmaßnahmen die Grundsätze des nachhaltigen Bauens (N!BBW) berücksichtigt, erhält einen zusätzlichen Bonus in Höhe von zehn Prozent auf den ermittelten Zuschuss. Darüber hinaus ist inzwischen auch die Nutzung von Abwärme aus Kläranlagen, Abwasser und anderen Abwärmequellen förderfähig.

Struktur-, Qualifizierungs- und Infrastrukturprogramm

In diesem Teil des Programms wurden unter anderem die Förderquoten für Energiemanagement und Abwärmenutzung erhöht. Außerdem erhalten nun alle Städte und Gemeinden Zuschüsse für den Einsatz des Software-Tools BICO2BW – unabhängig von ihrer Einwohnerzahl. Mit dieser Bilanzierungshilfe der KEA-BW lässt sich mit überschaubarem Aufwand eine Energie- und CO2-Bilanz erstellen und fortschreiben.

Eine neue Finanzierung ist für Stadt- und Landkreise sowie – im Einvernehmen mit diesen – regionale Energieagenturen interessant, die ihre Bürgerschaft für Wärmewendeprojekte im Gebäudesektor sensibilisieren und motivieren möchten. Pro Kreis und Jahr können sie dafür auf Zuschüsse von bis zu 50.000 Euro zurückgreifen.

Weitere neue Förderangebote zielen darauf ab, kommunale Verwaltungen auf dem Weg zur Klimaneutralität durch die Schaffung zusätzlicher Stellen für „Beauftragte für eine klimaneutrale Kommunalverwaltung“ zu unterstützen oder Contracting-Programme zu entwickeln und zu begleiten.

Interessant kann vielerorts die Budgeterhöhung für Schulen und Kindertageseinrichtungen sein. Für Projekttage und Workshops zum Thema Energie und Klimaschutz sind hier 40.000 Euro pro Kreis und Jahr realisierbar.

Nachhaltige, energetische Sanierung von Schulen

Neben der Wissensvermittlung an Schülerinnen und Schüler legt Klimaschutz-Plus auch ein besonderes Augenmerk auf die energetische Sanierung von Schulen. Im dritten Programmteil wurde der Fördersatz pro Quadratmeter weiter gespreizt: Für Sanierungen, die den KfW 70-Standard erreichen, sinkt der Fördersatz von bisher 60 auf nun 50 Euro pro Quadratmeter Schulfläche. Wird der KfW 55-Standard erreicht, wird hingegen ein Zuschuss von 150 statt bisher 120 Euro pro Quadratmeter Schulfläche gewährt. Die Maximalbeträge von 500.000 Euro bzw. 1,2 Mio. Euro bleiben erhalten.

Weitere Informationen

Die Förderbedingungen sowie weitere Informationen zum Programm finden Interessierte auf der Klimaschutz-Plus-Seite des Landesumweltministeriums.

Darüber hinaus können Beratungstermine zu fachlich-technischen Fragestellungen mit Armin Bangert über armin.bangert@kea-bw.de vereinbart werden.