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Klimaschutz-Plus: Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung (Teil 3)

Mit Boni honoriert wird die energetische Sanierung von Schulen nach den KfW-Effizienzhausstandards 55 und 70. Das Programm ist als ergänzende Förderung zu den einschlägigen Förderprogrammen des Kultus- und des Finanzministeriums konzipiert.

Ansprechstellen

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank

Internet

Klimaschutz-Plus - Teil 3

Antragsteller

Schulträger

Fördervoraussetzungen für Kommunen:
1) unterstützende Erklärung zum Klimaschutzpakt.
2) Weitere Fördervoraussetzung für Gemeinden und Gemeindeverbände ist die Erfassung des Energieverbrauches gemäß § 18 KlimaG BW.

Förderungen

Energetische Sanierung von Schulen nach den KfW-Effizienzhausstandards 55 und 70.

en Grundsätzen des nachhaltigen Bauens ist Rechnung zu tragen.

Förderhöhe

Ergänzende Förderung zu den einschlägigen Förderprogrammen des Kultus- und des Finanzministeriums:
50 € (bzw. 150 €) pro m² und max. 500.000 € (bzw. 1.200.000 €) bei Erreichen von KfW 70 (bzw. KfW 55)

Fristen

Mit einer Änderungs-Verwaltungsvorschrift, die am 07.07.2023 veröffentlicht wurde, wurde der Antragszeitraum des Förderprogramms vom 8. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 verlängert. (Geltungsdauer: 31.12.2025)

Maßnahmenbeginn: Es ist zulässig, bereits ab Antragstellung und auf eigenes Risiko hin mit einer Fördermaßnahme zu beginnen. Die Maßnahme darf jedoch erst mit Bestandskraft des Bewilligungsbescheides nach VwV KommSan Schule, nach der VwV KInFG Kapitel 2 oder nach Abschnitt 5 der VwV SchulBau begonnen werden.

Dokumente

Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsforschrift, Änderungen vom 10.05.2021

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 27.11.2022

Verwaltungsvorschrift, Änderungen vom 03.07.2023

Auswertungen der Programmrunden

2019 | 2018 | 20172016 | 2015 | 2014 | 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | 2008 | 2007 | 2006 | 2005 | 2004 | 2002/2003

Verwandte Suchbegriffe

Schulbauförderung