Vom 1. September bis zum 31. Oktober 2024 haben Interessierte erneut die Möglichkeit, Projektskizzen für die Förderaufrufe „Investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ und „Klimaschutz durch Radverkehr“ einzureichen
Kommunen und andere Akteurinnen und Akteure können diese Gelegenheit nutzen, um ihre Ideen für Klimaschutzprojekte einzubringen. Das letzte Skizzenfenster der beiden Förderaufrufe „Investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ und „Klimaschutz durch Radverkehr“ bietet bis zum 31. Oktober 2024 die Chance, Vorschläge über das Portal easy-Online einzureichen.
Investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte
Das Förderprogramm „Investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ richtet sich an Kommunen und lokale Akteure, die durch wegweisende Projekte einen Beitrag zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes leisten möchten. Ziel des Programms ist es, innovative Klimaschutzmaßnahmen vor Ort umzusetzen und den Klimaschutz sowohl auf regionaler als auch auf lokaler Ebene zu stärken. Gefördert werden Projekte, die den Treibhausgasausstoß direkt verringern, verschiedene Beteiligte einbinden und aktivieren sowie bundesweit als Vorbilder dienen und zur Nachahmung anregen. Beispiele für solche Modellprojekte sind die Reduzierung des Primärenergieeinsatzes, die Nutzung von Effizienzpotenzialen und die Kopplung verschiedener Nutzungsbereiche.
Es sind bis zu 70 Prozent Förderung möglich, für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. Die Fördersumme liegt zwischen 200.000 und zehn Millionen Euro.
Klimaschutz durch Radverkehr
Im Rahmen des Klimaschutzplans 2050 unterstützt das Förderprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“ integrierte Modellvorhaben, die den Umstieg vom motorisierten Verkehr auf das Fahrrad erleichtern sollen, um so zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beizutragen. Die geförderten Projekte haben das Ziel, den Fahrradverkehr als Alternative zum Auto zu fördern, die nachhaltige Mobilität vor Ort zu stärken und als Vorbildprojekte bundesweit sichtbar zu werden. Neue Ansätze sollen Anreize schaffen, das Fahrrad verstärkt zu nutzen, und so den Klimaschutz in der Praxis voranzubringen. Die die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren für beide Förderprogramme erfolgt in zwei Stufen:
In der ersten Stufe müssen Projektskizzen eingereicht werden. Hierbei werden nur die Skizzen berücksichtigt, die zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober eingehen. Nach Prüfung der formalen Anforderungen erfolgt eine inhaltliche Bewertung im Wettbewerbsverfahren, basierend auf den festgelegten Bewertungskriterien.
In der zweiten Stufe werden die Antragsteller, deren Projektskizzen für eine Förderung in Betracht kommen, zur vollständigen Antragstellung aufgefordert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) entscheidet anschließend über die Förderung der eingereichten Projekte.