| Ansprechstellen | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM), L-Bank |
| Internet | |
| Antragsteller | Städte, Gemeinden sowie Landkreise in Baden-Württemberg. Für nichtinvestive Maßnahmen in Teil 1 und Teil 3 sowie für Pegelnetze sind auch rechtlich unselbständige Zusammenschlüsse von Kommunen zuwendungsberechtigt. Fördervoraussetzung für Kommunen ist die Abgabe der unterstützenden Erklärung zum Klimapakt des Landes Baden-Württemberg mit den kommunalen Landesverbänden beim Umweltministerium mit dem Ziel, bis spätestens 2040 eine klimaneutrale Kommunalverwaltung zu erreichen. |
| Förderungen | Das Förderprogramm KLIMOPASS wurde zum 31.10.2025 neu aufgelegt. Der Fokus liegt nun auf den Kommunen, um die Klimaanpassung für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu stärken. Die Neuausrichtung des Förderprogramms orientiert sich dabei an den Bedarfen der Kommunen und berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie die Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg. Im Zuge dessen wurden auch erhebliche Vereinfachungen beim Beantragungs- und Abrechnungsprozess umgesetzt und deutlich mehr Mittel für das Programm bereitgestellt. Kommunen können in drei Bereichen Förderungen beantragen:
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel maximal zwei Jahre. |
| Förderhöhe | Teil 1: Für a) externe Unterstützung bei der Umsetzung kommunaler Anpassungskonzepte und b) die Erarbeitung von mikroskaligen modellgestützten Klimaanalysen jeweils 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei einer Fördersumme von mindestens 4.000 Euro und maximal 30.000 Euro je Antrag. Für c) die Erstellung von spezifischen Fachkonzepten zur konkreten Anpassung an bestimmte Folgen des Klimawandels beträgt der maximale Zuschussbetrag 40.000 Euro je Antrag bei sonst gleichen Konditionen. Teil 2: Für a) die Installation von leitungsgebundenen Trinkwasserspendern in hitzebelasteten stark frequentierten öffentlichen Räumen und auf Schulhöfen beträgt der Pauschalsatz für Planung, Anschaffung und Installation 5.000 Euro. B) Elemente blau-grüner Maßnahmen können miteinander kombiniert und über Pauschalsätze gefördert werden. Pro Antrag werden Zuschüsse zwischen 4.000 Euro und 150.000 Euro gewährt. Zusätzlich kann für die nutzerfreundliche Ausstattung und Aufwertung blau-grüner Infrastrukturen auf Schulhöfen in kommunaler Trägerschaft eine Pauschale in Höhe von 5.000 Euro beantragt werden. C) Die Errichtung kommunaler Pegelsysteme zur Vorsorge gegen Überflutungen aus Starkregen wird mit einem Pauschalsatz in Höhe von 4.000 Euro unterstützt. Für jeden weiteren hinzukommenden Pegel beträgt der Pauschalsatz 2.000 Euro. Der Zuschuss für ein Messnetz mit mehreren Pegeln beträgt maximal 40.000 Euro. Bonusförderung “Early-Bird”: Als ergänzender Bonus zu Fördertatbeständen in Teil 2 kann unabhängig von den definierten Maximalbeträgen ein Zuschuss in Höhe von 20 Prozent des jeweiligen Pauschalsatzes gewährt werden, wenn die Maßnahme zur Umsetzung eines bestehenden Kommunalen Anpassungskonzeptes beiträgt. Teil 3: Innovative Modellprojekte können mit 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei einem Zuschussbetrag von mindestens 4.000 Euro und maximal 150.000 Euro je Antrag gefördert werden. Allgemeine Bestimmungen: Ab einer Gesamtfördersumme von 25.000 Euro soll nach der Auftragsvergabe ein Zwischenabruf von 50 Prozent der Fördersumme unter Vorlage eines Zwischennachweises erfolgen. Eine Kumulierung mit anderen Programmen, welche die Klimawandelanpassungsmaßnahmen fördern, ist ausgeschlossen. |
| Fristen | Anträge können fortlaufend bis zum 31.12.2026 gestellt werden (einstufiges Online-Verfahren); Bewilligungsstelle ist die L-Bank; Geltungsdauer VwV: 31.12.2031 |
KLIMOPASS