Neues Angebot für Kommunen: Musterverträge für Wärmenetze
Kostenlose Vorlagen für Gestattungs- und Wärmeversorgungsverträge von der Landesenergieagentur KEA-BW
- Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hat drei Musterverträge inklusive detaillierter Erläuterungen für die Umsetzung von Wärmenetzen veröffentlicht.
- Vorlagen gibt es für Gestattungsverträge und für Wärmeversorgungsverträge.
- Das Angebot hilft, die Vertragsgrundlagen zeitlich effizient und rechtlich sicher zu gestalten.
Plant eine Kommune den Bau oder die Erweiterung eines Wärmenetzes, braucht sie klare Vereinbarungen. Notwendig sind ein Gestattungsvertrag mit dem Wärmeversorgungsunternehmen sowie Wärmeversorgungsverträge mit den angeschlossenen Kundinnen und Kunden. Letzteres benötigt die Kommune nur, wenn sie das Wärmenetz selbst betreiben will. Damit Städte und Gemeinden diese Verträge effizient, verlässlich und rechtssicher gestalten können, hat die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) drei Musterverträge entwickelt: einen Gestattungsvertrag sowie jeweils einen Wärmeversorgungsvertrag für Gewerbe- und Privatkunden. Diese Vorlagen schaffen eine solide Grundlage für die Planung und erleichtern die Abstimmung zwischen Kommune, Energieversorger und Wärmekundschaft. Zu den Vertragsmustern hat die KEA-BW auch Dokumente mit wichtigen Erläuterungen erstellt. Interessierte können die kostenlosen Unterlagen auf www.kea-bw.de/waermewende/angebote/downloads anfordern.
Bei der Umsetzung von Wärmenetzen stehen die meisten Kommunen vor ähnlichen vertraglichen Fragen. Welche Flächen darf der Betreiber für Leitungen nutzen? Welche Rechte und Pflichten gelten dabei? Und wie werden Wärmeanschluss, Wärmelieferung, Preise und Abrechnung mit den späteren Kundinnen und Kunden vereinbart? Die neuen Musterverträge der KEA-BW bündeln Regelungen zu diesen wiederkehrenden Fragen und lassen sich an konkrete Projekte anpassen.
Gestattungsvertrag: Nutzung kommunaler Flächen
In einem Gestattungsvertrag erlaubt die Kommune einem Unternehmen, kommunale Flächen für den Bau und Betrieb eines Wärmenetzes zu nutzen. Er regelt unter anderem, welche Flächen das sind, wo Leitungen verlegt werden können und wie der Zugang zu den Leitungen ausgestaltet ist. Außerdem werden in den Erläuterungen zum Mustervertrag Fragen zu den Gestattungsentgelte geklärt. Die Vorlage der KEA-BW bietet Kommunen eine sichere Grundlage. Sie spart Zeit und Aufwand bei der Vertragserstellung, berücksichtigt wichtige rechtliche und technische Aspekte und erleichtert die Abstimmung mit dem Wärmenetzbetreiber. Zudem lässt sich das Muster an die individuellen Bedingungen vor Ort anpassen. Ein Katalog mit Erläuterungen zum Vertragsmuster beantwortet viele Fragen.
Wärmeversorgungsvertrag: für Wärmenetzbetreiber und Wärmekunden
Der Wärmeversorgungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Wärmenetzbetreiber und dem Wärmekunden. Kundinnen und Kunden können Unternehmen oder Privatpersonen sein. Daher bietet die KEA-BW zwei verschiedene Musterverträge an: einen für Gewerbekunden und einen für Privat- beziehungsweise Tarifkunden. Sie schaffen klare Rahmenbedingungen für die Wärmeversorgung und sorgen so für Transparenz und Planungssicherheit auf beiden Seiten. Die Musterverträge regeln neben den Anschlussbedingungen, der Wärmelieferung und den Preisen unter anderem Laufzeit, Anschlussleistung, Lieferbedingungen, Abrechnung und Kündigung.
Mehr Informationen rund um Wärmenetze finden Interessierte auf https://www.kea-bw.de/waermewende/wissensportal/waermenetze
Ergänzt werden die landesweiten Angebote der KEA-BW durch die regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen in Baden-Württemberg. Mit ihrer regionalen Verankerung stehen sie Kommunen bei der Planung von Wärmenetzen vor Ort als Anlaufstellen zur Verfügung. www.reabw.de
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Über die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW)
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) ist die zentrale Kompetenzstelle des Landes für Klimaschutz und Energiewende auf kommunaler Ebene. Sie unterstützt Kommunen sowie weitere Akteurinnen und Akteure dabei, ihren Energieverbrauch zu senken, erneuerbare Energien auszubauen und nachhaltige Lösungen für Wärme, Mobilität sowie den Schutz von Gewässern und Böden umzusetzen.
Als Landesenergieagentur berät die KEA-BW Kommunen, Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Partner zu Fragen der Energieeffizienz, der kommunalen Wärmeplanung und der nachhaltigen Mobilität. Darüber hinaus unterstützt sie Energieversorger, Netzbetreiber sowie Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer beim Ausbau der erneuerbaren Energien – insbesondere von Windenergie und Photovoltaik.
Im Auftrag der Landesregierung entwickelt die KEA-BW zudem Programme, Projekte und Informationsangebote für Kommunen und begleitet deren Umsetzung. Um möglichst viele Städte, Gemeinden und Landkreise zu erreichen, arbeitet sie eng mit den regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen in Baden-Württemberg zusammen.
Die KEA-BW wurde 1994 gegründet und ist seit 2017 eine hundertprozentige Tochter des Landes Baden-Württemberg. An den Standorten Karlsruhe und Stuttgart arbeiten heute über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weitere Informationen unter: www.kea-bw.de
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KEA Klimaschutz- und Energieagentur
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