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Landeswettbewerb für Vorreiter-Kommunen: bis fünf Millionen Euro für Klimaneutralität bis 2035

Blumen in Fußgängerzone

Klimaneutralität bis 2035: Baden-württembergische Vorreiter-Kommunen mit diesem Ziel können jetzt am Wettbewerb des Landes teilnehmen. (Foto: Endrik Baublies - STOCK.ADOBE.COM)

Baden-Württemberg will bis zum Jahr 2040 die Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. So besagt es Paragraph 4 des Klimaschutzgesetzes. Die Kommunen sind in diesem Prozess zentrale Mitstreiter. Für die Vorreiter unter ihnen, die die Klimaneutralität bereits fünf Jahre früher anvisieren, hat das Land am 29. Juni 2022 die Ausschreibung "Auf dem Weg zur Klimaneutralität" als Wettbewerb offiziell gestartet.

Ein Ziel des Wettbewerbs ist die Auswahl und Förderung von vier Kommunen unterschiedlicher Größe. Ihr Ziel muss es sein, Klimaneutralität bis 2035 glaubwürdig, konsequent und nachvollziehbar für ihre Gesamt­gemarkung anzustreben. Die ermittelten Zahlen beziehen sich auf den Endenergieeinsatz. Die auf drei Jahre angelegte Wettbewerbs-Förderung soll die Grundlage für die weitere und konsequente Umsetzung des eingereichten Konzepts bilden. Voraussetzung ist, dass die Kommunen das Ziel ohne oder unter minimalem Einsatz von extern wirksamen Kompensations­maßnahmen erreichen.

Eine Bewerbung steht Kommunen offen, die

  • ein Klimaschutzkonzept vorlegen oder
  • mit dem European Energy Award (eea) zertifiziert sind und einen entsprechenden Maßnahmenplan vorlegen sowie
  • am Klimaschutzpakt teilnehmen.

Für die ausgewählten Kommunen stellt das Land für drei Jahre Förder­mittel in Höhe von rund 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Diese sollen für die Etablierung und Umsetzung entsprechender Aktivitäten und Maßnahmen eingesetzt werden. Angesichts der bereits erkennbaren Aktivitäten in diesem Feld legt das Land dabei besonderes Augenmerk auf die Entwicklung und Umsetzung bisher wenig erprobter und deutlich beschleunigend wirkender Maßnahmen. Eine besondere Bedeutung soll Maßnahmen zukommen, die zur kurz- bis mittelfristigen Verringerung des Erdgasbedarfs beitragen.

Weitere Informationen sowie Unterlagen entnehmen Sie dem Fördersteckbrief sowie der Seite des Umweltministeriums.

Interessierte Kommunen wenden sich bitte an:

Dr.-Ing. Martin Sawillion
Tel.: (0721) 984 71 18
Mobil: 0172 898 25 39
E-Mail: martin.sawillion@kea-bw.de