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Daten Förderdatenbank

Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie)

Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Internet

Kälte-Klima-Richtlinie

Antragsteller

Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Unternehmen, Schulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen, Contractoren

Förderungen

Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn
1. die Anlagen neu errichtet bzw. neu installiert werden oder
2. die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt;

sowie ergänzende Komponenten und Systeme sowie zusätzliche Maßnahmen, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems verstärken.

Förderhöhe

abhängig von Maßnahme (komplexes Berechnungsverfahren), max. 50 % und bis zu 150.000 €; bei Contracting-Projekten können Bürgschaften in Anspruch genommen werden 

Fristen

keine Fristen (Geltungsdauer bis 31.12.2023)

Verwandte Suchbegriffe

Kälteanlagen, Kältemaschinen