Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
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Antragsteller | Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Unternehmen, Schulen, Krankenhäuser, kirchliche Einrichtungen, Contractoren |
Förderungen | Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn sowie ergänzende Komponenten und Systeme sowie zusätzliche Maßnahmen, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems verstärken. |
Förderhöhe | abhängig von Maßnahme (komplexes Berechnungsverfahren), max. 50 % und bis zu 150.000 €; bei Contracting-Projekten können Bürgschaften in Anspruch genommen werden |
Fristen | keine Fristen (Geltungsdauer bis 31.12.2023) |
Verwandte Suchbegriffe | Kälteanlagen, Kältemaschinen |