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Mehr Handlungsspielraum im Parkraummanagement für Kommunen

Radolfzell am Bodensee

Die neue Parkgebühren-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ermächtigt Kommunen, den bisherigen Gebührensatz für Bewohnerparken anzuheben. Foto: Stadtverwaltung Radolfzell am Bodensee

Der Bund hat 2020 die Länder ermächtigt, den bisherigen Gebührensatz für Bewohnerparken anzuheben. Diese Zuständigkeit hat das Land Baden-Württemberg per Verordnung an die Kommunen delegiert.

Wie die Städte Radolfzell am Bodensee und Freiburg den neu geschaffenen Handlungsspielraum ausschöpfen und wie kluge Parkkonzepte aussehen, vermittelt diese Reportage.

Download: Reportage „Baden-Württemberg fördert kluge Parkkonzepte“

Kontakt KEA-BW: Richard Kaum, Nachhaltige Mobilität in Kommunen