Ansprechstellen | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Projektträger Jülich (PtJ), Nationale Organisation Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH) |
Internet | Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie |
Antragsteller | Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. |
Förderungen | Ziel des Förderprogramms ist es, die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie bis zur Mitte des nächsten Jahrzehnts wettbewerbsfähig im Verkehrssektor und im Energiemarkt zu etablieren. Aktuell gibt es zwei Förderaufrufe: 1. Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt. 2. Förderung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr mit Schwerpunkt Schwerlastfahrzeugen. |
Förderhöhe | 1. Elektrolyseanlagen werden mit bis zu 45 % der Investitionsausgaben bezuschusst. 2. Wasserstofftankstellen können mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben bezuschusst werden. |
Fristen | Anträge zur Förderung können bis zu folgendem Datum eingereicht werden: 1. Elektrolyseanlagen: 28.04.2023 2. Wasserstofftankstellen:10.05.2023 |