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Neue Infoseite der KEA-BW beantwortet Fragen zum baden-württembergischen Klimaschutzgesetz

Quelle: KEA-BW

Die Vorgaben des neuen Klimaschutzgesetzes betreffen alle Kommunen in Baden-Württemberg. Dazu stellen sich viele Fragen, sei es zum Gebot der Wärmeplanung, zur Pflicht, Photovoltaikanlagen zu installieren oder zur Vorgabe, den Energieverbrauch kommunaler Liegenschaften zu erfassen. Verständliche Antworten bekommen Verantwortliche jetzt auf der Internetseite der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW).

Ohne langes Suchen finden Interessierte auf der neuen Seite alles für sie Relevante. Besonders übersichtlich zeigt sich die Paragraphen-Galerie. Mit einem Klick gelangt der Besucher zur jeweiligen Themenseite. Neben Basisinformationen und Anleitungen bietet der Frage-Antwort-Kasten einen guten Zugang. Die FAQ-Liste geht detailliert auf die offensichtlichen, häufigsten Fragen ein.

Auskunft suchen, Lösungen finden

Warum profitieren auch diejenigen Kommunen von einem Wärmeplan, die noch nicht dazu verpflichtet sind? Wie lassen sich Quartiere identifizieren, die sich für ein Wärmenetz eignen und wo baut man am besten eine Heizzentrale? Wer hilft bei der Datenerfassung und wo lässt sich Förderung für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans beantragen? Solche und viele weitere Fragen beantwortet die neue Infoseite. Auch zur Pflicht, Photovoltaikanlagen zu installieren, gibt es Hilfestellungen und Lösungsvorschläge. Und sollte doch eine Frage offenbleiben: Die zuständigen Ansprechpersonen bei der Landesenergieagentur unterstützen Kommunen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität gerne persönlich.

Das Online-Informationsportal der KEA-BW zum neuen Klimaschutzgesetz in Baden-Württemberg: www.kea-bw.de/klimaschutzgesetz

Eine kostenlose Webinarserie passend zum Thema „Neues Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg“ bietet die KEA-BW dienstags von 10:45 bis 11.45 Uhr an. Hier die nächsten Termine in der Reihe klimaschutz_konkret online:

  • 08.12.2020: Die kommunale Wärmeplanung ist da! Alles was zur Wärmeplanung verpflichtete Kommunen jetzt wissen müssen
  • 12.01.2021: Klimaschutzgesetz § 7b: Erfassung des Energieverbrauchs durch Gemeinden und Gemeindeverbände

Zur Anmeldung: www.kea-bw.de/servicemenu/klimaschutz-konkret-online