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Neuer Leitfaden: Rechtliche Zulässigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten

Unter welchen Voraussetzungen können Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten realisiert werden? Ein neuer Leitfaden bietet Orientierung.

Bild: Adobe Stock

 

Unter welchen Voraussetzungen können Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in Landschaftsschutzgebieten realisiert werden? Ein neuer Leitfaden bietet Kommunen, Genehmigungsbehörden, Projektentwicklern und Planungsbüros eine fundierte Orientierung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und möglichen Vorgehensweisen.

PV-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten erfordern sorgfältige Planung
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz. Gleichzeitig sollen Natur und Umwelt möglichst wenig beeinträchtigt werden. Interessant zu wissen: Rund 22 Prozent der Landesfläche Baden-Württembergs sind als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Landesweit stehen rund 802.000 Hektar unter Schutz. Die Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien und die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes können also unter Umständen miteinander kollidieren – insbesondere bei unzureichender Planung oder ungünstiger Flächenauswahl. 

Wie lassen sich Klima- und Naturschutz rechtssicher miteinander vereinbaren?
Damit es nicht so weit kommt, hat die KEA-BW einen neuen Leitfaden zur Umsetzung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten veröffentlicht. Die Publikation erläutert die naturschutzrechtlichen Vorgaben, zeigt die Voraussetzungen für Ausnahmegenehmigungen auf und beschreibt Schritt für Schritt, welche Möglichkeiten zur Realisierung von PV-Freiflächenanlagen in Landschaftsschutzgebieten bestehen. Dabei werden aktuelle gesetzliche Entwicklungen und die Bedeutung des Ausbaus erneuerbarer Energien im öffentlichen Interesse berücksichtigt. 

Der Leitfaden eignet sich insbesondere als Arbeitshilfe für Kommunen, die Flächen für Freiflächen-Photovoltaik prüfen oder entsprechende Planungs- und Genehmigungsverfahren begleiten. Den Leitfaden finden Sie auf den Seiten von Erneuerbare BW.