Sie wollen flexible und bedarfsorientierte On-Demand-Angebote schaffen? Mit dem neuen Programm unterstützt das Land Baden-Württemberg Stadt- und Landkreise mit bis zu 2 Millionen Euro. Kommunen können ab sofort und bis spätestens zum 29. September 2023 Anträge beim Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg einreichen.
Um eine optimale Umsteigezeit zu gewährleisten, muss der On-Demand-Verkehr mit dem Nahverkehr auf der Schiene oder mit bestehenden Regiobuslinien eng verzahnt sein. Außerdem soll er zwischen 05:00 Uhr und 24:00 Uhr, am Wochenende mindestens ab 7:00 Uhr, stündlich verfügbar sein. Nutzende sollten das Verkehrsangebot via App, Telefon sowie Internet buchen.
Flexible Fördersumme und Förderquote
Das Förderprogramm auf Basis der neuen Richtlinie bietet den Antragsstellenden mehr Flexibilität:
- Kommunen können On-Demand-Vorhaben schrittweise innerhalb der fünf geförderten Jahre auf die beantragte Größe erweitern,
- Aufgabenträger:innen können bei einer jährlich um zehn Prozentpunkte abschmelzenden Fördersumme im ersten Jahr bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Betriebs- und Marketingkosten abrufen, und
- im fünften und letzten Förderjahr sind noch bis zu 20 Prozent der Kosten abrufbar.
Offene digitale Sprechstunden zum On-Demand-Förderprogramm
Die Experten des Zukunftsnetzwerks ÖPNV, Magdalena Kreinberger und Dr. Martin Schiefelbusch, bieten mehrere Online-Termine an - ohne Anmeldung!
Beratungstermin Juli: 20.07.2023, 10:00 bis 12:00 Uhr
Beratungstermin September: 14.09.2023, 10:00 bis 12:00 Uhr
Link zum Förderprogramm:
https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/oepnv
Link zur Website des Zukunftsnetzwerk ÖPNV:
https://www.zukunftsnetzwerk-oepnv.de/verkehrsangebote/on-demand-verkehr