In der Neuauflage des bundesweiten Förderprogrammes für die Energieberatung für Nichtwohngebäuden fördert das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit 1. Januar 2021 wieder die Vorbereitungen für Contracting-Ausschreibungen. Im Modul 3: „Contracting-Orientierungsberatung“ werden 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim BAFA.
Berater, die bereits im Vorläuferprogramm „Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting“ (eingestellt am 31.12.2018) gelistet waren, sind auch in der Neuauflage berechtigt, die Beratungen durchzuführen. Wir unterstützen bei der Umsetzung von Energiespar-Contracting. Nehmen Sie bei Fragen und Interesse Kontakt zu unserem Team des Kompetenzzentrums Contracting bei der KEA-BW auf.