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Neues Landesmobilitätsgesetz in Baden-Württemberg: Das steht drin

Illustration: Szene mit Radfahrer und Fußgänger:innen

Das im März 2025 verabschiedete Landesmobilitätsgesetz will nachhaltige Mobilität in Baden-Württemberg stärken. Foto: KEA-BW/Jan Potente

"Mobilität und Klimaschutz zusammenführen" soll das neue Landesmobilitätsgesetz in Baden-Württemberg laut Verkehrsminister Winfried Hermann. Es wurde am 12. März von den Regierungsparteien im baden-württembergischen Landtag verabschiedet. Nach Berlin ist Baden-Württemberg erst das zweite Bundesland in Deutschland, das sich ein Mobilitätsgesetz gegeben hat. Aber was steht im Gesetz genau drin?

Eingangs wird im Gesetz definiert, was das Land als Leitbild für eine klimagerechte Verkehrspolitik nimmt: "Nachhaltige Mobilität bedeutet eine umwelt- und klimafreundliche, verlässliche, bezahlbare, sozialgerechte, barrierefreie, sichere, resiliente, bedarfsgerechte und leistungsfähige Mobilität".

Mehrere neue Instrumente werden eingeführt

Konkrete Maßnahmen und Instrumente, die sich aus dem Gesetz ergeben, stammen aus den Bereichen ÖPNV, Radverkehr, Parkraum-Management, Mobilitätsdaten und Antriebswende:

  • Mobilitätspass:

Das Land gibt Kommunen die Möglichkeit, eine Nahverkehrsabgabe von Bürgerinnen und Bürgern oder Kfz-Halterinnen und -Haltern zu erheben. Das darüber eingenommene Geld muss direkt in den Ausbau des ÖPNV investiert werden, etwa durch Verbesserungen des Angebots, Tarifmaßnahmen oder Investitionen in die Infrastruktur. Im Gegenzug erhalten die Abgabenzahlenden ein persönliches Guthaben für ÖPNV-Zeitkarten - inklusive des Deutschlandtickets. Kommunen können sich freiwillig zu diesem Vorgehen entscheiden, um damit den ÖPNV zu verbessern und die Straßen zu entlasten. Weitere Pläne, die im Gesetzesentwurf enthalten waren, wie die Option einer City-Maut für Einpendelnde haben es nicht in den verabschiedeten Entwurf geschafft.

  • Freiwillige Radverkehrskoordinierende auf Landkreis-Ebene:

Auch hier hat das Land wieder ein optionales Angebot für Kommunen - beziehungsweise in diesem Fall Landkreise - geschaffen. Die vom Land finanzierten Koordinatoren-Stellen auf Kreisebene (je eine Stelle pro Land-/Stadtkreis möglich) helfen, den Ausbau der Radinfrastruktur voranzubringen, indem sie zum Beispiel kreisangehörige Gemeinden bei der Planung ihrer Abschnitte der Radverkehrsnetze oder bei Fragen zur Förderung unterstützen. Zugleich erleichtern sie als Ansprechperson die Abstimmung mit angrenzenden Kreisen und damit eine kreisübergreifend geplante Radinfrastruktur.

  • Digitale Parkraum-Kontrolle:

Mit dem Gesetz schafft das Land die Grundlage für den Einsatz von Scan-Fahrzeugen zur Parkraum-Kontrolle. Damit kann dem Personalmangel in Kommunen in diesem Bereich Abhilfe verschafft werden. Es werden Rechtsgrundlagen mit unterschiedlichen geschaffen für "Falschparker", also am falschen Ort abgestellte Fahrzeuge, die damit Gefahren im Verkehr verursachen, sowie "Schwarzparker", also Fahrzeuge, die ohne Entrichten der Parkgebühren abgestellt wurden. Gleichzeitig regelt das Mobilitätsgesetz auch die Datenschutz-Fragen zu diesem Thema und sorgt für rechtssicheres Vorgehen.

  • Mobilitätsdaten:

Mit dem Mobilitätsgesetz verpflichtet sich das Land zum Dauerbetrieb des digitalen Service und der umfassenden Mobilitätsdatenplattform MobiData BW. Damit wird dem Rechnung getragen, dass unter anderem von EU-Ebene immer mehr Pflichten zur Bereitstellung von Daten entstehen. Der Leitgedanke hier ist die Zusammenführung von Mobilitätsdaten und Open Data.

  • Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz:

Durch das Landesmobilitätsgesetz wird auch bereits bestehendes Bundesrecht umgesetzt. Damit wird geregelt, dass das Land die Erfüllung der Mindestziele aus dem Gesetz überwachen und sicherstellen kann. Wenn diese nicht erreicht werden, drohen Kosten durch Strafzahlungen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist zentrale Prüfbehörde. Gleichzeitig tritt das Land mit dem Gesetz der Branchenvereinbarung für den Busverkehr offiziell bei.

Stärkt Kommunen bei Finanzierung und Umsetzung

Zusammengefasst schafft das Gesetz neue Finanzierungs- und Handlungsspielräume für Kommunen und Landkreise bei der Umsetzung nachhaltiger Mobilität in Baden-Württemberg.

Das Gesetz in vollständiger, aktueller Form: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/VB-BW-AD-GBl2025-23-1

Mehr Informationen und FAQ auf der Seite des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/nachhaltige-mobilitaet/landesmobilitaetsgesetz