Baden-Württemberg: Attraktive Förderung vom Land für die energetische Sanierung kommunaler Gebäude
Teil 1 des Förderprogramms Klimaschutz-Plus ist neu gestartet
- Das Landesförderprogramm Klimaschutz-Plus Teil 1 – Gebäudesanierung startet neu.
- Bis zu 20 Millionen Euro für 2025
- Erstmalig: BW-Bonus ergänzt Bundesförderung für Gebäudesanierung um weitere
25 Prozentpunkte - Antragsstellung deutlich vereinfacht. Die KEA-BW beantwortet Fragen der Kommunen
Das Landesprogramm Klimaschutz-Plus fördert Energieeinspar- und Klimaschutzmaßnahmen in baden-württembergischen Kommunen. Nun ist der erste Programmteil Ende Juli 2025 neu gestartet. Das novellierte Förderprogramm bietet ab sofort finanzielle Unterstützung für die energetische Sanierung kommunaler Verwaltungs- und Schulgebäude. Bei der Sanierung der Gebäudehülle von Verwaltungsgebäuden können Kommunen zusätzlich zur Bundesförderung einen BW-Bonus in Höhe von 25 Prozentpunkten beantragen – das entspricht mehr als einer Verdopplung der Bundesmittel. Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hin. Auch bei der Schulsanierung gibt es attraktive Zuschüsse vom Land. Für das Jahr 2025 stehen insgesamt bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung, für 2026 sind es bis zu 30 Millionen. Die Anträge nimmt die L-Bank entgegen. Fachliche Fragen können die Kommunen an die Landesenergieagentur KEA-BW richten.
Das novellierte Förderprogramm Klimaschutz Plus Teil 1 – Gebäudesanierung unterstützt die energetische Sanierung kommunaler Liegenschaften mit hohen Summen. Darüber hinaus wurde die Antragsstellung digitalisiert und deutlich vereinfacht, so dass von dem Förderprogramm vermehrt auch kleinere Kommunen profitieren können.
Starker Anreiz zum Sanieren
Das Förderprogramm vergünstigt mit seinen Zuschüssen die Sanierung kommunaler Gebäude. Folgende Boni sind enthalten:
- BW-Bonus: Kommunen erhalten für Maßnahmen an der Gebäudehülle zusätzlich zur Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) einen BW-Bonus in Höhe von 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben. In Kombination mit der Bundesförderung kann sich die Fördersumme damit auf bis zu 45 Prozent belaufen.
- Bonus für energieeffiziente Schulsanierung: Neben der Schulbauförderung des Landes gibt es zusätzliche Zuschüsse von bis zu 15 Prozent des Sanierungsaufwandes. Beim KfW Effizienzgebäudestandard 55 kann so eine Förderung von bis zu 1,5 Millionen pro Projekt ausgeschöpft werden.
Wichtig: Zwei-Wochen-Frist
Kommunen können den ergänzenden BW-Bonus für genehmigte BAFA-Anträge in Anspruch nehmen, die nach dem 29. Juni 2025 gestellt wurden. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist die Förderstelle des Bundes für energetische Einzelmaßnahmen. Der ergänzende BW-Bonus muss zeitnah, das heißt innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des positiven BAFA-Förderbescheids bei der L-Bank beantragt werden. Der gleiche Zeitraum gilt für den Bonus für energieeffiziente Schulsanierung: Der Antrag für diese ergänzende Förderung muss bei der L-Bank innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Förderbescheids durch die obere Schulaufsichtsbehörde gestellt werden.
Die detaillierten Förderbedingungen sowie weitere Informationen zum Programm finden Interessierte unter um.baden-wuerttemberg.de/de/presse-service/foerderprogramme/klima/klimaschutz-plus. Darüber hinaus beantwortet die KEA-BW fachlich-technische Fragen zum Programm unter der E-Mailadresse klimaschutz-plus@. kea-bw.de
Über die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW)
Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) trägt dazu bei, den Klimaschutz im Südwesten umzusetzen. Die Landesenergieagentur ist eine zentrale Anlaufstelle bei Fragen zur Energiewende, Wärmewende sowie der Verkehrswende und treibt den Gewässer- und Bodenschutz voran. Sie berät Kommunen, Ministerien, Energieversorger, Netzbetreiber sowie kleine und mittelständische Unternehmen, wie sie weniger Energie verbrauchen, Energie effizient nutzen, erneuerbare Energien ausbauen und die nachhaltige Mobilität vorantreiben können. Auch Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Flächeneigentümerinnen und -eigentümer sowie kirchliche Einrichtungen gehören zu den Zielgruppen.
Die Energieagentur des Landes ist gegliedert in die Bereiche „Kommunaler Klimaschutz“, „Energiemanagement“, „Contracting“, „Wärmewende“, „Zukunft Altbau“, „Nachhaltige Mobilität“, „Wasser und Boden“ sowie „Erneuerbare BW“. Zu letzterem zählt auch das „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“. Die KEA-BW wurde im Jahr 1994 gegründet und ist seit 2017 eine 100-prozentige Tochter des Landes. An den Standorten in Karlsruhe und Stuttgart arbeiten über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. www.kea-bw.de
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