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Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Baden-Württemberg

Gefördert werden die Beschaffung und die Errichtung von neuen urbanen Schnellladehubs mit mindestens acht bis maximal 20 neuen DC-Schnellladepunkten mit mindestens 75 kW Ladeleistung pro Ladepunkt, zusätzlich auch Ladepunkte mit einer geringeren Ladeleistung.

Ansprechstellen

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Internet

Errichtung von urbanen Schnellladehubs

Antragsteller

rechtlich eigenständige, natürliche und juristische Personen

Förderungen

1. Normal-Ladepunkte bis 22 kW (AC & DC): max. 2.500 €
2. Schnell-Ladepunkte (ausschließlich DC) >22 kW und <100 kW: max. 10.000 €
3. Schnellladepunkte (ausschließlich DC) =>100 kW: max. 20.000 €
4. Anschluss an das Niederspannungsnetz: max. 10.000 €
5. Anschluss an das Mittelspannungsnetz: max. 100.000 €

Weitere Voraussetzungen: Die Bevölkerung pro 1 km2 muss im betreffenden 1-km-Quadrat gemäß 1-km-Raster des Zensus 2011, in dem ein urbaner Schnellladehub errichtet wird, mehr als 500 betragen. Nicht förderfähig sind Schnellladehubs auf Bundesautobahnen (Rastplätze und Raststätten) und mobile Ladestationen.

Förderhöhe

Zuschuss bis zu 50 %: Die benötigte Förderhöhe wird durch den Zuwendungsempfänger bei der Antragstellung bis zu den maximalen Höchstwerten angegeben und beantragt. Auf Grundlage des Aspektes der Wirtschaftlichkeit wird für die Errichtung neuer Ladeinfrastruktur ein Auswahlverfahren durchgeführt (Ranking). Der Antrag, bei dem relativ zu den anderen Anträgen die maximal mögliche Förderung am meisten unterschritten wird, erhält dabei eine bessere Platzierung im Ranking.

Fristen

Beendeter Aufruf bis 22.08.2022

Geltungsdauer der Förderrichtlinie: 31.12.2025

verwandte Suchbegriffe

Ladeinfrastruktur, Elektromobilität, E-Mobilität, Elektroantrieb, Hubs