Ansprechstellen | Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW), Regierungspräsidien |
Internet | Städtebauförderung |
Antragsteller | Städte und Gemeinden |
Förderungen | Gefördert werden die Kosten der Vorbereitung und zügigen Umsetzung notwendiger städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in einem von der Kommune abgegrenzten städtebaulichen Erneuerungsgebiet (Gesamtmaßnahme) zur Behebung städtebaulicher Missstände. Förderschwerpunkten mit Bezug zu Klimaschutz: 1. Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur ökologischen Erneuerung, unter anderem in den Handlungsfeldern Optimierung der Energieeffizienz im Altbaubestand, Verbesserung des Stadtklimas, Reduzierung von Lärm und Abgasen, Aktivierung der Naturkreisläufe in den festgelegten Gebieten, Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur und des Wohnumfeldes durch Schaffung und Erhalt sowie Qualifizierung von multifunktionalen Grün- und Freiräumen. Maßnahmen zur Unterstützung des Holzbaus stehen in besonderem Fokus. 2. Neustrukturierung und Umnutzung leerstehender, fehl- oder mindergenutzter Flächen und baulich vorgenutzter Brachflächen, insbesondere bisher militärisch genutzter Gebäude und Liegenschaften sowie Industrie-, Gewerbe- und Bahnbrachen, z. B. für den Wohnungsneubau, Gewerbe und hochwertige Dienstleistungen. |
Förderhöhe | Anteilsfinanzierung 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, für Sportstätten bis 90 Prozent. |
Fristen | 4. November 2024 (Ausschreibung 2025) |
Verwandte Suchbegriffe | Suffizienz |
Städtebauförderung
