Im Interview mit dem Kompetenznetz Klima Mobil stellt Sebastian Kaufmann, Referatsleiter für Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit im Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, die zentralen Neuerungen der geplanten Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) für 2024 vor.
Sebastian Kaufmann betont, dass die Novelle eine wichtige Öffnung im bisher sehr eingeschränkten Straßenverkehrsrecht darstellt, indem sie Umwelt-, Gesundheits- und Klimaschutz als neue Aspekte berücksichtigt.
„Klima” wird erstmals im StVG und in der StVO erwähnt
Diese Änderungen erweitern den Handlungsspielraum der Straßenverkehrsbehörden, indem sie beispielsweise die Einführung von Busspuren und Maßnahmen für Rad- und Fußverkehr erleichtern. Sebastian Kaufmann erläutert:
„Insbesondere die Sonderfahrstreifen könnten für die Kommunen interessant werden, da hier auch besondere Mobilitätsformen erprobt werden können.”
Erleichterungen und mehr Gestaltungsspielraum für Kommunen
Sebastian Kaufmann weist auf die Grenzen der Novelle hin: Maßnahmen wie flächendeckende Geschwindigkeitsbeschränkungen sind weiterhin nicht möglich. Dennoch gibt es Erleichterungen wie zum Beispiel die einfachere Einführung von Bewohnerparken bei drohendem Parkraummangel und allgemein die Erweiterung des Gestaltungsspielraums von Kommunen. So verschafft die Novelle Kommunen die Möglichkeit, umweltfreundliche Verkehrsträger zu fördern und die Lebensqualität in Städten und Gemeinden zu erhöhen.
Zum gesamten Interview: https://www.klimaschutz-bewegt.de/interview-zur-stvg-stvo-novelle-2024-mit-sebastian-kaufmann-referatsleiter-des-referats-46-verkehrsrecht-und-verkehrssicherheit-des-ministeriums-fuer-verkehr-baden-wuerttemberg