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Umweltinnovationsprogramm

Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert. Jede/r kann eine Förderung erhalten. Kleine und mittelständische Unternehmen werden bevorzugt gefördert.

Ansprechstellen

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), KfW Bankengruppe

Internet

Umweltinnovationsprogramm

Antragsteller

Kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und Zweckverbände, sonstige Zweckverbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen, sonstige natürliche und juristische Personen; KMU werden bevorzugt gefördert.

Förderungen

Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, die einem fortschrittlichen Stand der Technik entsprechen. Neben Maßnahmen mit Umweltschutzbezug sind Ressourceneffizienz (einschließlich Materialeinsparung) und Klimaschutzmaßnahmen zur CO2-Minderung als Förderthemen definiert. 

Förderhöhe

Investitionszuschuss bis zu 30 % oder zinsverbilligtes Darlehen für bis zu 70 % der förderfähigen Kosten

Fristen

keine Fristen (zweistufiges Verfahren)

Verwandte Suchbegriffe

Modellprojekte, Pilotprojekte