Gemäß §3 Abs. 1 WindBG muss je nach Bundesland zwischen 1,8 Prozent und 2,2 Prozent der Fläche als Windvorranggebiet ausgewiesen werden. Das Land Baden-Württemberg hat sich entschieden, sein Flächenziel von 1,8 Prozent bis Ende 2027 erreichen zu wollen und hat die Regionalverbände damit beauftragt, die Planung durchzuführen. Was bedeutet das für die Kommunen? Verlieren sie ihre Planungshoheit? Wie können sich die Kommunen einbringen und welche Pflichten warten auf sie? Diese und weitere Fragen werden im Webinar geklärt. Außerdem haben die Teilnehmenden Gelegenheit, eigene Fragen zu stellen.
Hier gibt es die Vortragsfolien zum Download:
Eine Aufzeichnung des Webinars ist auf dem YouTube-Kanal der KEA-BW verfügbar.