Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist novelliert und wurde am 24.07.2025 im Landtag verabschiedet. Daraus ergeben sich auch für den Bereich der kommunalen Wärmeplanung verschiedene Änderungen.
In der Online-Reihe „Wärmewende am Mittag – Wärmeplanung nach neuem KlimaG BW“ erhalten Sie einen Überblick zu den Anpassungen des KlimaG BW und erfahren, welche Änderungen es gibt und was diese für Sie und Ihre Arbeit bedeuten. An vier Terminen gehen unsere Referentinnen und Referenten dabei auf jeweils unterschiedliche Themenbereiche des novellierten KlimaG BW ein und stehen Ihnen darüber hinaus für Fragen zur Verfügung.
Am 14.10.2025 von 11:15 Uhr - 12:00 Uhr widmen sich unsere beiden Referentinnen vom Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Datenaggregation. Im Vergleich zum bisherigen KlimaG BW bringt das Wärmeplanungsgsetz erweiterte datenschutzrechtliche Anforderungen mit sich - insbesondere bei der Aggregation von Verbrauchsdaten. Welche neuen Vorgaben gelten, wie Sie datenschutzkonform vorgehen und welche Schritte für eine rechtssichere Datenaufbereitung erforderlich sind, erläutern unsere beiden Referentinnen.
Die Möglichkeit zur Anmeldung steht Ihnen in Kürze hier zur Verfügung. Merken Sie sich bis dahin den Termin gerne schonmal in Ihrem Kalender vor!
Bei Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen das Kompetenzzentrum Wärmewende unter waermewende@ gerne zur Verfügung. kea-bw.de