Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) ist novelliert und wurde am 24.07.2025 im Landtag verabschiedet. Daraus ergeben sich auch für den Bereich der kommunalen Wärmeplanung verschiedene Änderungen.
In der Online-Reihe „Wärmewende am Mittag – Wärmeplanung nach neuem KlimaG BW“ erhalten Sie einen Überblick zu den Anpassungen des KlimaG BW und erfahren, welche Änderungen es gibt und was diese für Sie und Ihre Arbeit bedeuten. An vier Terminen gehen unsere Referentinnen und Referenten dabei auf jeweils unterschiedliche Themenbereiche des novellierten KlimaG BW ein und stehen Ihnen darüber hinaus für Fragen zur Verfügung.
Am 21.10.2025 von 13:30 Uhr - 14:15 Uhr führen zwei externe Referenten des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW und des Regierungspräsidiums Stuttgart durch das Thema der Konnexitätszahlungen. Dabei geht es um die Frage, wer für die Pflichtaufgabe Wärmeplanung zahlt, wie hoch die Konntextitätszahlungen, die Baden-Württemberg gewährt, ausfallen und wie die Beantragung abläuft.
Die Möglichkeit zur Anmeldung steht Ihnen in Kürze hier zur Verfügung. Merken Sie sich bis dahin den Termin gerne schonmal in Ihrem Kalender vor!
Bei Fragen zur Veranstaltung steht Ihnen das Kompetenzzentrum Wärmewende unter waermewende@ gerne zur Verfügung. kea-bw.de